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Wie viele Bürgergeld-Empfänger sind Aufstocker?

Bürgergeld

Wie viele Bürgergeld-Empfänger sind Aufstocker?

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    Viele Bürgergeld-Empfänger gehen arbeiten. Die Sozialhilfe stockt dabei ihr Gehalt auf, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
    Viele Bürgergeld-Empfänger gehen arbeiten. Die Sozialhilfe stockt dabei ihr Gehalt auf, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    Nicht nur Langzeitarbeitslose erhalten Bürgergeld. Denn die Sozialhilfe kann auch einmalig für einen Monat beantragt werden, um beispielsweise die Heizkostennachzahlung zu begleichen.

    Doch es gibt auch die Bürgergeld-"Aufstocker". So heißen sie zumindest umgangssprachlich. Die Bundesagentur für Arbeit nennt sie hingegen "Ergänzer". Gemeint sind damit Menschen, die arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie ihren Lebensunterhalt nur bestreiten können, wenn sie ihr Gehalt durch das Bürgergeld ergänzen. Oder eben aufstocken.

    Wie viele Menschen ihr Einkommen durch das Bürgergeld ergänzen, lesen Sie in diesem Artikel.

    Bürgergeld: Wie viele Aufstocker bzw. Ergänzer gibt es?

    In Deutschland gab es laut der Agentur für Arbeit im November 2023 rund 3,92 Millionen Bürgergeldbeziehende. Davon waren 810.436 sogenannte "erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsempfänger" oder eben auch Ergänzer. Das entspricht etwa 20 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsempfangenden.

    Zum Vergleich: Im Oktober 2023 waren es noch 818.478 Ergänzerinnen und Ergänzer, bei einer Gesamtzahl von 3,925 Millionen Bürgergeldbeziehenden.

    Im Juni 2023 wird jedoch deutlich, dass auch viele geringverdienende Menschen Bürgergeld beziehen. So arbeiteten in diesem Monat rund 80 Tausend Bürgergeldempfangende in Vollzeit und stockten ihr Gehalt mit der Sozialleistung auf. Auszubildende wurden hierbei nicht einberechnet.

    Bürgergeld: Wer kann sein Gehalt aufstocken oder ergänzen?

    Nicht alle Erwerbstätigen können einfach so ihr Gehalt mit Bürgergeld aufstocken. Denn bevor der Bürgergeldantrag genehmigt wird, müssen andere, vorrangige Leistungen bezogen werden. Das beinhaltet unter anderem Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschüsse des Jugendamtes oder Renten. Erst wenn diese trotzdem nicht reichen, um den Lebensunterhalt alleine bestreiten zu können, können sie Bürgergeld bekommen. Die Höhe der Bürgergeldzahlung variiert jedoch.

    Übrigens: Eine Studie hat herausgefunden, ob es sich in Zeiten des Bürgergelds überhaupt noch lohnt zu arbeiten.

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