Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in der Scheinfelder Straße in Geiselwind am Sonntagmorgen ergaben sich bei einem 20-jährigen Mazda-Fahrer Hinweise auf vorangegangenen Alkoholkonsum. Trotz des Alkoholverbots für Fahranfänger zeigte ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Kitzingen einen Wert von 0,26 Promille an. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. (acon)
Geiselwind
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden