Gewerbetreibenden Werbung ermöglichen ja, aber das ganze muss in entsprechendem Rahmen und unter ästhetischen Voraussetzungen geschehen. So sieht das der Bauausschuss und verweigerte in seiner Sitzung am Dienstagabend der Errichtung einer einseitigen, beleuchteten Großwerbeanlage auf dem Grundstück Bamberger Straße 5 in Weidnitz sein gemeindliches Einvernehmen.
BURGKUNSTADT