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BURGKUNSTADT: Hauptgewinn für das Wettbüro

BURGKUNSTADT

Hauptgewinn für das Wettbüro

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    Oberfrankens einziges Wettbüro: Gut lachen hat  Filialleiter Ertan Peker vom Tipico-Shop in Burgkunstadt, da das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Schließung des Wettbüros stattgegeben hat.
    Oberfrankens einziges Wettbüro: Gut lachen hat Filialleiter Ertan Peker vom Tipico-Shop in Burgkunstadt, da das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Schließung des Wettbüros stattgegeben hat. Foto: Gerhard Herrmann

    Die Sektkorken knallten gestern im Tipico-Shop in der Auwiese in Burgkunstadt. Die Schließung durch die Stadt Burgkunstadt ist vorerst abgewendet. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat der Klage des Inhabers Gino Mineo gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten durch die Stadt Burgkunstadt Recht gegeben und die Aufschiebung angeordnet.

    „Damit sind wir das einzige legale Wettbüro in Oberfranken“, freut sich Filialleiter Ertan Peker. Vielleicht bekomme er sogar hohen Besuch vom Tipico-Chef aus Malta. Er sieht sich durch den Gerichtsbescheid in seiner Überzeugung bestätigt, dass die Vermittlung von Sportwetten in seiner Tipico-Filiale legal sei. So habe das Gericht bestätigt, dass die Firma Tipico die erforderlich Genehmigung bei der Regierung von Oberfranken im Namen von Gino Mineo beantragt habe. Das Geschäft laufe ohnehin gut mit 700 bis 1000 Wettscheinen am Tag. „Zu uns kommen Kunden von Bamberg bis Bayreuth“, erklärt er.

    „Damit sind wir das einzige legale Wettbüro in Oberfranken.“

    Ertan Peker Filialleiter Tipico-Shop

    Wie berichtet, hatte Peker das Wettbüro Anfang August in der Auwiese eröffnet, nachdem die Stadt den dafür erforderlichen Umbau seines Ladens genehmigt hatte. Zuvor hatte die Firma Tipico eine Konzession zur privaten Wettvermittlung beim zuständigen Bundesland Hessen gestellt und sich, da die Bearbeitung dort verschleppt wurde, an die Regierung von Oberfranken gewendet. Doch statt einem positiven oder negativen Bescheid kam von der Regierung lediglich ein Schreiben mit der Belehrung, dass zur Veranstaltung von privaten Sportwetten eine Konzession erforderlich sei. Und im nächsten Schritt untersagte die Stadt – offenbar auf Anweisung der Regierung – den Betrieb, weil keine Erlaubnis vorliege. Das Gericht stellte fest, dass der Stadt ein Ermessensfehler unterlaufen sei, indem sie an mehreren Stellen des Bescheids „von einem fortbestehenden staatlichen Sportwettenmonopol ausgegangen ist“. Damit beziehe sie sich auf veraltetes Recht, da das Sportwettenmonopol inzwischen durch ein Konzessionsmodell abgelöst wurde, um den Schwarzmarkt bei Sportwetten zu bekämpfen.

    Außerdem sei die Stadt fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Tipico keinen Erlaubnisantrag zur Vermittlung von Sportwetten gestellt habe. Gegen diesen Beschluss kann die Stadt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

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