Bei der routinemäßigen Untersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt, wie das Landratsamt mitteilt. In Burgkunstadt darf das Leitungswasser, da aktuell eine bestimmtes Versorgungsgebiet betroffen ist, in folgenden Straßen ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden: Alte Reichsstraße, Am Gutshof, Am Modschiel, Am Sandhölzchen, An-der-Röten, Bergacker, Berglein, Bones, Breslauer Straße, Brunnengasse, Dammsiedlung, Danzinger Weg, Dr.-Bullinger-Straße, Dr.-Martin-Luther-Straße, Dr.-Pühn-Straße, Ebnether Straße, Egerer Straße, Elbinger Weg, Erlenweg, Frankenleite, Franz-Leonhard-Pregler-Straße, Großer Flügel, Hainweiherer Straße, Hans-Agath-Straße, Heckenweg, Hohes Feld, Im Äckerlein, Jakob-May-Straße, Johann-Cellarius-Straße, Johannes-Schlund-Straße, Johann-Paul-Benkert-Straße, Karlsbader Weg, Kesselweg, Kleiner Flügel, Kommerzienrat-Riexinger-Weg, Königsberger Straße, Konrad-Zeitler-Straße, Kronacher Tor, Leite, Liegnitzer Straße, Marienbader Weg, Mehringer Straße, Meuselsberg, Obristfelder Weg, Paulus-Hetzel-Straße, Philipp-Brückner-Straße, Prelles, Prof.-Kist-Straße, Reichenberger Weg, Rothenbühl, Rügersleite, Schönberg, Schrötlein, Sonnenhang, Steinacker, Stettiner Straße, Thomas-Rüblein-Straße, Tuschera, Weidnitzer Weg, Wolf-von-Schaumberg-Straße. Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt eingeleitet. Folgende Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser. • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden. • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. • Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen. Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen sechs und zehn Tagen. Dann wird finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt. Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist die Stadt Burgkunstadt zuständig. Das Landratsamt ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat. (red)
BURGKUNSTADT