Standpunkt
Kann die Stadt sich angesichts einer Verschuldung von rund 24 Millionen Euro den Kauf maroder Immobilien leisten? Und sollte sie diese einem Unternehmer vor der Nase wegschnappen, der dort Wohnraum errichten will? Das fragt sich so mancher Weismainer.
Auch wenn die Stadt kein Geld hat, ist es die Pflicht des Bürgermeisters und der Stadträte, Konzepte für die weitere Entwicklung Weismains zu entwickeln. Die Grundlage dafür gibt das Innerstädtische Entwicklungskonzept (ISEK) vor. Dazu gehört es neben der Sanierung von Kanälen und Straßen auch, bei geplanten Investitionen, darauf zu achten, dass sie das Stadtbild nicht negativ verändern. Man erinnere sich nur an Diskussionen um moderne Entwürfe für den Neubau des Apothekerhauses im Zuge der geplanten Rathaussanierung.
Daher war es nur konsequent, dass die Stadt sich ihr Mitspracherecht beim letzten großen Grundstück am Rande der Altstadt gesichert hat. Auch die Strategie, Grundstücke im Stadtgraben aufzukaufen, um diesen wieder freizulegen, hat nicht nur Charme, sondern kann die Lebensqualität verbessern und den Fremdenverkehr fördern.
Gerade weil die Stadt für die Nutzung der gekauften Gebäude Investoren benötigt, ist es verwunderlich, dass bevor das Vorkaufsrecht quasi als Notbremse gezogen wurde, niemand mit dem Bauunternehmer gesprochen hat, der dort Wohnraum schaffen wollte. Zeit für ein Gespräch im beiderseitigen Interesse sollte man sich vor einer solchen Entscheidung schon nehmen, auch wenn die Frist läuft. Schon um keinen möglichen Investor zu verprellen. Dass das fruchtbar sein kann, zeigt die Sanierung der Dietz-Bräu: Profitiert haben die Stadt, die Bewohner und das Unternehmen.