Künftig braucht erst der- oder diejenige einen zweiten Stellplatz, der mehr als 60 Quadratmeter Wohnfläche in einem Mehrfamilienwohnhaus hat: In seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung“ neu erlassen. Wer mehr als acht Parkplätze hat muss darüber hinaus einen großkronigen Baum pflanzen.
Es war die Fraktion „Grüne/Staffelsteiner Bürger für Umwelt und Naturschutz“, die die Novelle angeregt hatte – und zwar schon im Februar. Seither war das Thema vorberaten worden und fand fraktionsübergreifend in zwei von drei vorgebrachten Punkten Zustimmung. Bislang war je angefangene 50 Quadratmeter Wohnfläche ein zweiter Stellplatz vonnöten, nun gilt die Regelung für Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen erst ab zehn Quadratmeter mehr.
Sind es mehr als acht Stellflächen, ist auf dem Parkplatzareal ein hochstämmiger einheimischer, großkroniger Laubbaum in einer unbefestigten Baumscheibe von rund drei Quadratmetern zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
„Dauerhaft zu unterhalten“: Diesen Passus hätte Sandra Nossek (Grüne) auch gerne bei einem anderen Punkt eingearbeitet gesehen. Dass der Wohnungseigentümer Stellplätze „ausreichend zu bepflanzen“ hat, ist ihr zu unkonkret. Vom Erhalten dieser Bepflanzung steht in der Satzung gar nichts. Ihre Bitte, das zu konkretisieren, fand in der Sitzung kein Gehör. Die Änderung der Stellplatz- und Garagensatzung wurde dennoch mehrheitlich beschlossen, nur die Stadträte Tobias Dusold (Junge Bürger) und Stefan Dinkel (CSU) stimmten dagegen.