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BAMBERG: Sonderlandeplatz wird zukunftsfähig

BAMBERG

Sonderlandeplatz wird zukunftsfähig

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    Flugzeuge in der Breitenau: im Vordergrund das derzeit an der Breitenau stationierte Flugzeug vom Typ Cessna Citation CJ 2 und im Hintergrund das modernere Flugzeug des Typs Cessna Citation CJ 4.
    Flugzeuge in der Breitenau: im Vordergrund das derzeit an der Breitenau stationierte Flugzeug vom Typ Cessna Citation CJ 2 und im Hintergrund das modernere Flugzeug des Typs Cessna Citation CJ 4. Foto: Red

    Der Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau ist als Verkehrsinfrastruktureinrichtung ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt Bamberg, für dessen Erhalt sich der Stadtrat einstimmig ausgesprochen hat. Im April 2012 erklärte das US-Militär die Aufgabe der militärischen Nutzung zum Juli. Im Mai 2012 entschied die Brose Unternehmensgruppe einen neuen Standort in Bamberg an der Breitenau zu errichten. Um den Privat- und Werksflugverkehr am Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau dauerhaft gewährleisten zu können, war die Verbreiterung der Start- und Landebahn von 15 auf 23,5 Meter nötig. Der Neubau von Tower und Betriebsgebäuden nach aktuellem technischen Standard folgt 2015.

    Die im August 2013 durch das Luftamt Nordbayern erteilte luftrechtliche Genehmigung stellt die Grundlage für den Betrieb des Sonderlandeplatzes dar. Motorflugzeuge und Hubschrauber bis 5,7 Tonnen Höchstabflugmasse sowie Segelflugzeuge in der Betriebszeit von sechs bis 22 Uhr dürfen unter Anwendung von Sichtflugregelungen starten und landen können. Nachtflugverkehr (22 bis sechs Uhr) ist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

    Der beauftragte Gutachter kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass beim Betrieb des Sonderlandeplatzes „schädliche Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile sowie erhebliche Belastungen für die Allgemeinheit und Nachbarschaft nicht zu erwarten sind“.

    Der Aero-Club ersetzt außerdem die veraltete Segelflug- sowie die Motorflughalle durch ein neues, für beide Nutzungen geeignetes Gebäude auf eigene Kosten. Zudem soll die Betriebsgenehmigung des Sonderlandeplatzes mit einer Erhöhung des Gewichtslimits der Start- und Landebahn auf zehn Tonnen als nächsthöhere mögliche Klassifizierung angepasst werden. Das bestehende Nachtflugverbot soll nicht angetastet werden.

    Nachdem der Antrag beim Luftamt eingegangen ist, wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens eine Beteiligung der betroffenen Gemeinden und deren Anwohner sowie der Naturschutzverbände erfolgen.

    Die Firma Brose hat für die Zukunft außerdem hohes Interesse daran, für Flüge mit Helikoptern Instrumentenflug (IFR) einzuführen. Momentan können Hubschrauber nur nach Sichtflugregeln an- und abfliegen.

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