„Die Bahn ist ein Staat im Staat“, dies sei zwar zutreffend, doch das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 13. Juli 2013 habe die Bahn in ihre „Schranken“ gewiesen. Mit dieser Aussage konfrontierte Stefan Kabitz, Zapfendorf alle Vorstandsmitglieder von der Bürgerinitiative „Das bessere Bahnkonzept“ am Anfang der Vorstand-Sondersitzung.
Im genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird nämlich festgestellt, dass schon Baumaßnahmen, die zu einer Erhöhung der Zugzahlen oder zu einer Erhöhung der Tonnagen führen, eine erhöhte Lärmbelästigung darstellen und deshalb eine Neubewertung der Lärmschutzmaßnahmen bedingen.
„Die Bahnplaner sagen immer den gleichen Tenor, bis 2018 ist der, vierspurige Schienenausbau' von Erfurt bis Kemmern fertig. Der ICE-Fernverkehr München nach Berlin wird auf der neuen Trasse in Betrieb genommen“, so Kabitz. Der grobe Schönheitsfehler dieser Aussage werde nicht genannt, im Abschnitt Kemmern und durch Hallstadt, Bamberg, Strullendorf, Hirschaid, Altendorf bis nach Eggolsheim ist die Bahnstrecke noch zweispurig.
Mehr Güterzüge in der Nacht
In Unterleiterbach, Strullendorf und Eggolsheim werden neue elektronische Stellwerke bis 2018 entstehen. Dadurch wird die Taktfrequenz der Güterzüge bei Nacht erhöht. Mit diesem Urteil haben alle Anlieger an der Trasse einen gesetzlichen Schutz vor Lärm der Bahn, auch wenn bei Ihnen noch nichts ausgebaut ist, aber mehr Güterzüge fahren.
BI-Vorstandsmitglied, Rechtsanwalt Hans Bramann, Bad Staffelstein, werde diese Angelegenheit juristisch überwachen und auch im Einzelfall dann ggf. einschreiten. „Wir von der Bürgerinitiative sind zum Wohle der Bürger vor 23 Jahren angetreten und werden nicht „klein“ beigeben“, versicherte Kabitz.