Die jüngste Sitzung des Bauausschusses am Dienstag machte deutlich, dass sich nachträgliche Änderungen an bereits genehmigten Bauvorhaben problematisch gestalteten können. Bei einer Ortsbegehung in Neubanz machte sich das Gremium ein Bild eines Wohnhausneubaues mit weit ausladender Steinterrasse.
Und die skeptischen Mienen in den Gesichtern der Stadtvertreter vor Ort kamen nicht von ungefähr. So wurde bei der nachfolgenden Diskussion wenig später im Sitzungssaal des Rathauses schnell klar, dass das Gremium die abweichend vom ursprünglichen Bauantrag getätigten Änderungen so nicht hinnehmen würde. Das Gebäude selbst wurde so gebaut wie vorgesehen, erklärte Zweiter Bürgermeister Hans-Josef Stich, der den auf einer Bürgermeisterbesprechung in Sachen Bahnausbau in Nürnberg weilenden Jürgen Kohmann vertrat.
So weit, so gut – doch wie Stadtbaumeister Andreas Ender anhand einer Zeichnung verdeutlichte, ist die Außenanlage am Haus mit Terrasse größer als genehmigt. Größter Kritikpunkt an den Änderungen war die Menge der Erdaufschüttung am Hang, die doppelt so viel betrage wie im Bauantrag festgehalten, so Ender. Für die Außenanlagen am Hang sah der Plan ursprünglich einen Raumkorridor von rund fünf Metern vor, nun seien Terrasse und Erdaufschüttung rund doppelt so mächtig.
„Sechs Jahre steht das Anwesen jetzt, und jetzt kam es halt durch Zufall ans Licht.“
Hans-Josef Stich Zweiter Bürgermeister
Weil das Grundstück direkt an ein Landschaftsschutzgebiet grenzt, ist letztlich ohnehin das Landratsamt Genehmigungsbehörde, betonte Stich. Doch natürlich möchte die Behörde auch der Meinung der betroffenen Kommune Beachtung schenken.
Der Bauausschuss tat per einstimmigen Beschluss dem Landratsamt seine ablehnende Sichtweise kund, wonach es hinsichtlich des Gebäudes selbst nichts zu beanstanden gibt, doch müsse sich der Hauseigentümer betreffend der Dimension der Außenanlagen, sprich Terrasse und Aufschüttung, an die ursprüngliche Planung halten und hier entsprechend nachträgliche Änderungen vornehmen.
„Kommissar Zufall“ ist nicht immer beliebt – vor allem bei denen, die Dank ihm sechs Jahre nach Abschluss eines Bauprojektes teilweise neu planen müssen. Genau in diese Situation gerät nun ein Autohaus in der Lichtenfelser Straße. Im Zuge der Diskussionen um die Werbetafel des direkt nebenan errichteten Norma-Einkaufsmarktes entdeckte man, so Stich, dass sich die Stellplätze des Autohauses teilweise auf einer Bauverbotszone befinden. Das Staatliche Bauamt habe nun mitgeteilt, dass die Stellplätze auf der Bauverbotszone aus Gründen der Verkehrssicherheit herausgenommen werden müssen, erklärte Stich hierzu. „Sechs Jahre steht das Anwesen jetzt, und jetzt kam es halt durch Zufall ans Licht. Das ändert aber natürlich nichts an der Sachlage. Einen Teil der Stellplätze kann das Unternehmen aber nicht mehr generieren“, meinte Stich. Betriebsgebäude und die SB-Waschhalle dürfen stehen bleiben. Im Beschluss schloss sich das Gremium letztlich der Meinung des Staatlichen Bauamtes an, was auch eine weitere notwendige Änderung beinhaltet: Das Werbeschild des Autohauses ist in Richtung Grundstück zurückzuversetzen, die Entfernung des Schildes zur vorbeiführenden Staatsstraße muss mindestens genauso viel betragen wie im Falle des Schildes des Norma-Einkaufsmarktes.
Straße „verlängert“
Im Zuge des zweiten Abschnitts des neuen Bebauungsgebietes „Kommbühl“ wird durch den einstimmig ergangenen Beschluss die dazugehörige Straße „Am Kommbühl“ quasi offiziell verlängert. Neben privaten Bauanträgen wurden einige Feldwege bei Schwabthal und Unnersdorf zu öffentlichen Wegen umgewidmet.