Das Altkennzeichen „STE“ ist wieder da. Auf Vorschlag von Landrat Christian Meißner hat der Kreistag des Landkreises Lichtenfels die Wiedereinführung des Altkennzeichens „STE“ beschlossen. Nach der nun vorliegenden, endgültigen Freigabe durch das Kraftfahrtbundesamt wird die Reservierung über das Internet ab Montag, 15. Juli, ab 7.45 Uhr möglich sein.
Vergeben werden können Kombinationen mit maximal zwei Buchstaben und drei Zahlen.
Die Online-Reservierung kann unter „www.lichtenfels.bayern.de/de/wunschkennzeichen.asp“ vorgenommen werden.
Zulassungen, Umkennzeichnungen und Umschreibungen auf „STE“ sind dann ab Dienstag, 16. Juli, ab 7.45 Uhr möglich. Für eine Umkennzeichnung (Auto ist zugelassen und wird auf den gleichen Halter zugelassen) sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) sowie die bisherigen LIF-Schilder mitzubringen. Das fahrzeug benötigt eine gültige Hauptuntersuchung (HU).
Welche Unterlagen man für die Zulassung und Umschreibung benötigt, finden Interessenten unter: „www.lichtenfels.bayern.de“.
Um die Anträge möglichst zügig bearbeiten zu können, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, mit vollständigen Unterlagen zu erscheinen.
Es ist mit Kosten in Höhe von etwa 40 bis 50 Euro zuzüglich Schilder zu rechnen. Das „STE“-Kennzeichen kann jeder Bürger des Landkreises Lichtenfels beantragen, ganz gleich, in welcher Gemeinde er wohnt.