Der in Bad Staffelstein wohnenden Europaabgeordneten Monika Hohlmeier (CSU) wird eine Verkehrsunfallflucht nach einem Parkrempler im vergangenen Herbst zum Verhängnis. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg hat das Europaparlament der Politikerin ihre Immunität entzogen.
Wie auf der Internetseite des Europaparlaments nachzulesen ist, wirft die Staatsanwaltschaft der Bad Staffelsteinerin vor, am 4. September 2018 um 15 Uhr beim Rangieren auf einem Parkplatz in Lichtenfels mit der Front ihres Autos ein anderes Auto angerempelt zu haben. Weiter heißt es, dass Hohlmeier den Unfallort verlassen habe, ohne sich um die Regulierung des Schadens in Höhe 287,84 Euro zu kümmern.
Johannes Tränkle, Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Coburg, bestätigte gegenüber unserer Redaktion, dass seine Behörde den Antrag auf Aufhebung der Immunität in Brüssel gestellt hat. Diesem stimmte das Europäische Parlament am vergangenen Dienstag zu.
Stellungnahme der Abgeordneten
Die Europaabgeordnete reagierte auf die Meldung und veröffentlichte auf ihrem Auftritt bei Facebook folgende Stellungnahme: „Angeblich soll ich bereits im vergangenen September ein anderes Auto beim Einparken berührt haben. Als ich davon erfahren habe, habe ich mich sofort mit der Eigentümerin in Verbindung gesetzt und habe ihr gegenüber betont, dass ich den Kontakt nicht bemerkt habe. Da ich aber weder auf Streit noch auf Rechthaberei ausgerichtet bin, habe ich mich entschuldigt und noch im September die Kosten aus dem Angebot der Werkstatt in Höhe von 241,88 Euro privat überwiesen. Die Geschädigte wollte den Betrag ausbezahlt haben und hat sich gegen eine Ausbesserung des Lackschadens entschieden. Das ist ihr gutes Recht. Wir haben alles freundlich und im gegenseitigen Einverständnis geregelt. So etwas ist mir in den letzten 30 Jahren noch nie passiert. Dies könnte allerdings nach deutschem Recht als Fahrerflucht gewertet werden. Aus diesem Grund musste die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung meiner Immunität beim Europäischen Parlament stellen. Ich habe das Parlament und den zuständigen Ausschuss gebeten, die Aufhebung sofort zu veranlassen, um dem Staatsanwalt die Möglichkeit zu geben, das Verfahren ohne Verzögerung sofort bearbeiten zu können. Nach deutschem Recht muss hier die Staatsanwaltschaft aus öffentlichem Interesse von Amts wegen ermitteln. Auch, wenn der Schaden noch so klein ist.“ Der Gesetzgeber bewertet eine Unfallflucht nach einem Parkrempler als eine Straftat nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs als Straftat. Bei einem Bagatellschaden wie im Fall von Hohlmeier kann eine Auflage verhängt werden. Mit Punkten im Flensburger Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot ist in der Regel nicht zu rechnen.
Straftat
Der Gesetzgeber bewertet eine Unfallflucht nach einem Parkrempler als eine Straftat nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs als Straftat. Bei einem Bagatellschaden wie im Fall der Europaabgeordneten kann eine Geldstrafe beziehungsweise -auflage verhängt werden. Mit Punkten im Flensburger Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot ist bei dieser Schadenshöhe von nicht einmal 300 Euro in der Regel nicht zu rechnen. hubi