„Harald Schmidt aus Bad Staffelstein schreibt in seinem Leserbrief am 20. November: ,Wenn hier nicht gebaut werden darf, findet der Flächenfraß
eben an anderer Stelle statt.‘ Es gibt im Landkreis Lichtenfels genügend ausgewiesene Gewerbegebiete, nämlich insgesamt 75 Hektar. Bei den leerstehenden Gewerbeflächen gab es in den vergangenen Jahren sogar eine steigende Tendenz. Die angesprochenen Arbeitsplätze würden somit auf jeden Fall im Landkreis bleiben und gingen nicht verloren. Es gibt sicherlich Flächen, die zu einem angemessenen Preis erworben werden können, auch wenn sie dann nicht passgenau ,vor der Haustür‘ liegen würden. Man muss nicht auf wertvollem Ackerland in Grundfeld unterhalb des Vierzehnheiligener Bergs bauen. Es kann doch nicht alles zugepflastert werden, es reicht uns doch schon der Anblick von Concept Laser in Seubelsdorf. Wenn die Gegend hier eines unserer Aushängeschilder des Tourismus in Bad Staffelstein bleiben soll, ist es besser, wenn diese Fläche in Grundfeld so bleibt, wie sie jetzt ist. Deshalb wäre es für unsere Region gut, wenn die Wähler am Sonntag beim Bürgerentscheid mit ,Ja‘ stimmen würden.“
Hans Zapf, Lichtenfels