Gleich zweimal ging es im Ebensfelder Bauausschuss um Vorhaben seitens der GeBO (Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken) auf dem Areal des Bezirksklinikums Obermain in Kutzenberg. Zum einen ist angedacht, nahe des Wertstoffhofes am Haus Nummer 51, einen 48 Quadratmeter umfassenden Autowaschplatz zu errichten. Da damit auch verschiedene Ausstattungen wie Abscheider, Entwässerungsrinne und so weiter vonnöten sind, bedarf es einer Genehmigung des Gremiums. Bei einer Gegenstimme sah der Bauausschuss keine Hindernisgründe und erteilte schließlich mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zum eingereichten Bauantrag.
Im nahe der neuen Tuberkulose-Klinik befindlichen Haus 3 in Kutzenberg - hier ist die beschützende Akutpsychiatrie untergebracht, plant die GeBO ferner den Einbau einer Trennwand sowie einer Nottür mit elektronischem Türverschluss. Es handelt sich um eine isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Der Bauausschuss erteilte die hierfür notwendige Genehmigung.
Im unbeplanten Innerortsbereich von Dittersbrunn beabsichtigt ein Bauwerber, auf einem Grundstück die Errichtung von Autostellplätzen für Gebrauchtwagen. Da sich das Vorhaben – wie es im Amtsdeutsch heißt – „in die Eigenart der der umgebenden Bebauung“ einfügt, hatte der Bauausschuss auch hiergegen nichts einzuwenden.
Ein weiterhin zur Sitzung eingereichter Bauantrag bezog sich auf die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagengebäude, Gewächshaus und Schwimmteich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Strichen“ in der Egerländer Straße in Ebensfeld.
Zwar stimmt das Vorhaben in mehreren Punkten – so etwa Überschreitung der Baugrenzen, Dachform- und Dachneigung, Dacheindeckung – nicht mit den Festsetzungen des schon ziemlich alten Bebauungsplans überein. Nachdem die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind, entschloss sich das Gremium einstimmig, Befreiungen hiervon zu erteilen und dem Bauantrag also zuzustimmen.