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BAD STAFFELSTEIN: Bad Staffelstein: Getränkemarkt statt Textildiscounter

BAD STAFFELSTEIN

Bad Staffelstein: Getränkemarkt statt Textildiscounter

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    Künftig Getränkemarkt statt Textildiscounter: Das an den „Norma“-Markt angrenzende Gebäude (rechts) in der Lichtenfelser Straße erfährt eine Nutzungsänderung. Das Gremium stimmte dem hierzu eingereichten Bauantrag nun zu.
    Künftig Getränkemarkt statt Textildiscounter: Das an den „Norma“-Markt angrenzende Gebäude (rechts) in der Lichtenfelser Straße erfährt eine Nutzungsänderung. Das Gremium stimmte dem hierzu eingereichten Bauantrag nun zu. Foto: Mario Deller

    In der jüngsten Sitzung des Bad Staffelsteiner Bauausschusses ebnete das Gremium den Weg für einen neuen Getränkemarkt in der Lichtenfelser Straße. Im zum dortigen„Norma“-Discounter angrenzenden Gebäude, in welchem sich derzeit noch ein Textildiscounter befindet, will ein „Markgrafen“-Getränkemarkt einziehen. Zum Zwecke des hierfür notwendigen Innenumbaus sowie der Neugestaltung des Richtung Parkplatz zeigenden Fassadenbereichs wurde ein Bauantrag eingereicht.

    Die zu erwartenden Änderungen des Gebäudes beschränken sich, wie Bauamtsleiter Michael Hess sagte, auf die farbliche Neugestaltung des Front- und Seitenbereichs und der Schaffung einer Einkaufswagenbox. Die Fassadengestaltung im rückwärtigen Bereich (Richtung Staffelberg) soll beibehalten werden. Per einstimmigem Beschluss zum Bauantrag gab das Gremium dem künftigen Getränkemarkt-Betreiber grünes Licht.

    Bild 3 (Bauparzellen Romansthal – Grafik):Am Vierzehnheiligenweg in Romansthal entstehen vier neue Bauparzellen (in Bildmitte rot markiert). Per nun erfolgtem Satzungsbeschluss zur zu diesem Zwecke erlassenen Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde nun Baurecht geschaffen.
    Bild 3 (Bauparzellen Romansthal – Grafik):Am Vierzehnheiligenweg in Romansthal entstehen vier neue Bauparzellen (in Bildmitte rot markiert). Per nun erfolgtem Satzungsbeschluss zur zu diesem Zwecke erlassenen Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde nun Baurecht geschaffen. Foto: Mario Deller

    Ebenfalls als eine Art „Startschuss“ gab es betreffend Romansthal. Durch die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie einem ebenfalls einstimmig gefassten und nun rechtskräftigen Satzungsbeschluss zur geschaffenen Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung schuf das Gremium die Basis, dass hinsichtlich vier geplanter Bauparzellen auf einem 4920 Quadratmeter umfassenden Areal nun Baurecht besteht. Auslöser für die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung war ein dem Bauausschuss im Juli 2021 vorgebrachtes konkretes Bauvorhaben, welches ohne diese baurechtliche Neuordnung nicht hätte realisiert werden können.

    Neue Straße in Stublang

    Am Dorfrand von Stublang gibt es eine neue Ortsstraße mit der Bezeichnung „Am Sand“. Der sich an die Ortsstraße „Zur Torgasse“ anschließende asphaltierte Feldweg hatte bisher keinen Namen. Wegen eines Bauvorhabens war die Straßenbenennung nun notwendig geworden. Die Straße „Am Sand“ übernimmt quasi die Erschließungsfunktion. Übrigens muss deshalb auch ein Stublanger eine Adressänderung akzeptieren. Die Sachlage wurde dem Betroffenen in einem Gespräch erläutert, ließ Bauamtsamtsleiter Hess wissen.

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