Die Pläne des Unternehmens „Südwerk Energie GmbH“, unter anderem entlang der A 73 beziehungsweise der vierspurigen B 173 auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Größe von 6,4 Hektar eine Freiland-Photovoltaik-Anlage (PV) zu errichten, stoßen bei der Kreisgruppe Lichtenfels des Bund Naturschutz und dem Verein „Freunde des Gottesgartens“ auf Ablehnung.
Die Blickbeziehungen zwischen Vierzehnheiligen und Kloster Banz würden empfindlich gestört und die Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche sei wohl kaum mehr möglich, argumentieren die beiden Organisationen in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
BN-Kreisvorsitzender Anton Reinhardt hob hervor: „Wir befürworten selbstverständlich die Erzeugung regenerativer Energie. Bei PV-Anlagen sollten an erster Stelle Dächer von Gebäuden in Anspruch genommen werden. Auch die Nutzung von Freiland-PV-Anlagen kann sinnvoll sein.“
Ausschlusskiterien
Er verweist hierzu jedoch auf Ausschlusskriterien, die der Landesverband des Bund Naturschutz formuliert hat: „Markante und exponierte Landschaftsübergänge, landesweite landschaftliche Höhepunkte und regional bedeutende Sichtachsen. In Landschaftsschutzgebieten sind in konfliktfreien oder -armen Bereichen nach Einzelfallprüfung, sofern das Schutzziel nachweislich nicht verletzt wird, Photovoltaik-Freiflächenanlagen möglich.
Kriterien können dabei die Anlagengröße, die Lage auf weit einsehbaren Hanglagen oder Kuppen, die Vorbelastung mit anderen technischen Anlagen oder die Vermeidung von Gebieten mit typischem Landschaftscharakter des Landschaftsschutzgebietes (zum Beispiel kleinstrukturierte Kulturlandschaft mit Hecken und Streuobstbeständen) sein. Die landwirtschaftlich hochproduktivsten Ackerböden des Gemeindegebietes sollten nicht für PV-Freiflächenanlagen verwendet werden. Die Planung sollte abgestimmt sein mit Fachplanungen des Naturschutzes, insbesondere für den Biotopverbund und die Renaturierung von Lebensräumen, sowie mit agrarstrukturellen Belangen.“

Anton Reinhardt und Michael Endres, der Vorsitzende des Vereins „Freunde des Gottesgartens“, weisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Stellungnahme des Landesdenkmalrats vom 24. Juli 2020 hin, in der dieser über die Pläne für den Bau von Logistikhallen in Grundfeld auf dem gleichen Areal beraten hatte. Sie zitieren in ihrer Pressemitteilung aus dem damals veröffentlichten Protokoll.
Position des Landesdenkmalrats
Demnach hat der Landesdenkmalrat den „Gottesgarten am Obermain“ – das Maintal zwischen Lichtenfels und Bad Staffelstein samt den umgebenden Randhöhen – als eine der „herausragenden und in besonderem Maße empfindlichen Kulturlandschaften Bayerns“ bezeichnet, als „Teil der Identität Frankens“.
Kloster Banz, die Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen und der Staffelberg mit dem bedeutenden Bodendenkmal eines latènezeitlichen Oppidums seien landschaftswirksame Denkmäler von europäischer Bedeutung. Ein Netz von Blickbeziehungen und funktionalen Bezügen verbinde diese Denkmäler miteinander. Die Sichtachsen seien damit für diesen Raum von überragender denkmalpflegerischer Bedeutung.
Der Landesdenkmalrat berücksichtigte in seinem Protokoll auch, dass dieser Raum eine bedeutende Entwicklungsachse ist, mit A 73, B 173, St 2197 und der Bahnlinie Erfurt-Nürnberg. Sie belasteten einerseits, böten andererseits aber Entwicklungschancen. Für das Gedeihen des Gebietes sei es unumgänglich, Nutzungsansprüche auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen und räumlich zu ordnen. Den Städten Bad Staffelstein und Lichtenfels komme deshalb im Rahmen ihrer Bauleitplanung eine besonders hohe Verantwortung zu.
Reinhardt mahnte deshalb: „Auch bei einer Privilegierung von PV-Freiland-Anlagen in der Zone bis 200 Meter zu den Schnellstraßen gibt es besondere Ausnahmen. Eine solche liegt hier vor. Wir sollten uns wirklich ins Gedächtnis rufen, was auf dem Spiel steht, wenn wir dieses landkreisprägende Kleinod des Gottesgartens noch weiter verunstalten würden.“ Dr. Manfred Büdenbender ergänzte: „§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) schützt die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert vor Beeinträchtigungen.“ Endres warnte: „PV-Anlagen in der geplanten Größenordnung sind weithin sichtbar, zerstören die Struktur der Landschaft im ,Gottesgarten‘ und können eben nicht versteckt werden. Belange des Denkmalschutzes, des Erholungswertes dieser einzigartigen Landschaft stehen eindeutig im Vordergrund. Somit kann hier eine Privilegierung in keiner Weise befürwortet werden.“