Ebensfeld
Die Vertreter der Bürgerinitiative des Bürgerbegehrens
„
2 statt 4 – EINE Verkehrslösung für ALLE Ebensfelder Gemeindebürger“ haben fristgerecht Klage gegen den Gemeinderatsbeschluss der Nicht-Zulassung des Bürgerentscheides beim Verwaltungsgericht Bayreuth erhoben.
Im Bürgerbegehren haben über 800 Gemeindebürger einen Bürgerentscheid gefordert, um über zwei Beschlüsse des Ebensfelder Gemeinderates vom April noch einmal selbst abstimmen zu können. Der Gemeinderat Ebensfeld hat damals mehrheitlich beschlossen, das selbst in Auftrag gegebene Verkehrskonzept für Ebensfeld nicht umzusetzen und stattdessen an der planfestgestellten Neubautrasse der St 2187 festzuhalten, die die Bürgerinitiative als mittlerweile veraltet und nicht mehr wirtschaftlich bezeichnet. (red)