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EBENSFELD: Ebensfelder Naturbad wird „Badestelle“

EBENSFELD

Ebensfelder Naturbad wird „Badestelle“

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    Resultierend aus geänderter Gesetzeslage fungiert das bisherige „Naturbad“ nahe Ebensfeld künftig unter dem Status „Badestelle“, was einige Änderungen mit sich bringt.
    Resultierend aus geänderter Gesetzeslage fungiert das bisherige „Naturbad“ nahe Ebensfeld künftig unter dem Status „Badestelle“, was einige Änderungen mit sich bringt. Foto: Mario deller

    Das kühle Nass erfüllt weiter seinen erfrischenden, belebenden Zweck, doch ansonsten wird sich betreffend des bisherigen „Naturbades“ bei Ebensfeld künftig einiges ändern. „Bisher“ deshalb, weil aufgrund einer in den vergangenen Jahren deutlich verschärften Gesetzeslage ein Weiterbetrieb als Naturbad nicht mehr möglich ist und eine Umwandlung in eine „Badestelle“ unumgänglich wird. Daraus resultieren etliche notwendige Änderungen, die der Gemeinderat jetzt auf den Weg brachte.

    Bauliche Anpassungen und höhere Personalkosten bei Fortführung

    Im November 2020 fand am Naturbad eine Begehung mit einem Vertreter der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen statt, der in einem 95-seitigen Gutachten die Änderung aufgrund mehrerer problematischer Aspekte dringend empfiehlt. Bei einer „Badestelle“ wäre keine Wasseraufsicht mehr verpflichtend, die derzeit anwesend sein muss. Zudem könnte durch die Umwandlung auch der Zeltplatz bestehen bleiben, der bei einem Status „Naturbad“ nicht mehr zulässig wäre. Zudem wäre das Haftungsrisiko als „Badestelle“ wesentlich geringer. Eine Weiterführung als Naturbad brächte die Notwendigkeit gravierender baulicher Anpassungen und eine deutliche Erhöhung der Personalkosten mit sich.

    Im Gremium ist man sich im Klaren, dass an der Umwandlung in eine „Badestelle“ kein Weg vorbei führt. Mit der nun beschlossenen Umwandlung in einher geht der Wegfall des Eintrittsgeldes. Zur Kompensation wird eine Parkgebühr von pauschal drei Euro für den Zeitraum von 10 bis 18 Uhr erhoben. Sie ist aber von 8 bis 21 Uhr geöffnet, so dass also die „Frühschwimmer“ und sowie die „Feierabendschwimmer“ keine Parkgebühren entrichten müssen.

    Die „50“ (Plattform) muss entfernt werden

    Auch die auf dem See befindliche, in den 1970er-Jahren errichtete Plattform – von den Ebensfeldern kurz „50“ genannt – muss entfernt werden, weil dies eine Wasseraufsicht erfordern würde. Ferner werden der Steg und die Betonplattform am Ufer, weil ebenfalls erforderlich, umgestaltet. Per Beschluss wurde die „Naturbad“-Satzung aufgehoben und dafür eine künftig geltende Haus- und Badeordnung erlassen. Die überarbeitete Zeltplatz-Ordnung verdeutlicht, dass sich das Zeltplatz-Entgelt, das auch bei einer „Badestelle“ weiter erhoben werden darf, ausschließlich auf den Zeltplatz bezieht. Durch Beschilderung werden Zeltplatz und Badestelle künftig für jeden sichtbar getrennt.

    Vermutlich wird es auch weiterhin Frühaufsteher geben, die schon morgens um sechs ihre Bahnen ziehen im See, doch dann halt auf komplett eigene Haftung. Die Badestelle bleibt nämlich jederzeit geöffnet und wird auch nicht mehr – wie bisher im Falle des „Naturbades“ - abends geräumt. „Sollte das Ganze nicht praktikabel sein, können wir immer noch nachbessern“, meinte Bürgermeister Bernhard Storath.

    Risse in der Oberfläche, Schlaglöcher und marode Randsteine

    Des Weiteren plant die Kommune die Sanierung der teils in schlechtem Zustand befindlichen Himmelreichstraße, von der Einmündung Rinnigstraße bis zur Einmündung Bahnhofstraße. In der Oberfläche zeichnen sich Risse ab, es treten immer wieder Schlaglöcher auf und , nahe des Sportheims des TSV Ebensfeld sind zudem die Randsteine am Gehsteig marode. Die Vorbereitungen zur Maßnahme, die auf drei Bauabschnitte aufgeteilt werden soll, beinhalten eine Baugrunduntersuchung. Zum Zweck der Verlegung von Glasfaserleitungen, so Storath, sollen die Gehsteige aber schon vor der Sanierungsmaßnahme geöffnet und provisorisch wieder verschlossen werden.

    Bewässerung des Hauptplatzes des TSV Ebensfeld neu regeln

    Ein konkreter Zeitrahmen zur Straßensanierung wurde nämlich noch nicht festgelegt. Die Umsetzung richtet sich nach der Haushaltslage, hieß es. Das Ziel sei, erklärte der Bürgermeister, heuer zumindest einen Teil der Sanierung der Himmelreichstraße umzusetzen.

    Die Bewässerungsanlage des Hauptsportplatzes des TSV Ebensfeld wird bisher mittels des Tiefbrunnens Ebensfeld gespeist. Aufgrund des Klimawandels erachtet man es als sinnvoll, den vorhandenen Brunnen des Vereins, den dieser bereits für die Bewässerung des an der Rinnigstraße befindlichen weiteren Fußballplatzes verwendet, auch für den Hauptplatz zu nutzen. Dazu soll nun eine Verbindung mittels Leitungen geschaffen werden. Eine erste grobe Kostenschätzung mit Umstellung auf Zisternenwasser beläuft sich auf rund 30 000 Euro.

    Vertrag gilt rückwirkend: schnell mal 14 000 Euro gespart

    Der Wasserliefervertrag mit der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO) erfuhr während der Sitzung in der Pater-Lunkenbein-Halle – zwangsläufig – eine Neufassung. Laut dem bestehenden beträgt die Jahresbestellmenge des Marktes 164 000 Kubikmeter und die Höchstmenge 180 400 Kubikmeter, bei deren Überschreitung ein Zuschlag fällig wird. Infolge eines Anstiegs des Wasserbedarfs - trockene Sommermonate und neue Baugebiete - lag die tatsächliche Memenge bereits in den Jahren 2019 und 2020 über 200 000 Kubikmeter.

    Zum Zwecke der Erhöhung der jährlichen Bestellmenge auf nun 200 000 Kubikmeter stimmte das Gremium mit einer Gegenstimme der Schließung eines entsprechenden neuen Vertrags (Laufzeit: zehn Jahre) zu. Der von der Kommune zu entrichtende Kubikmeterpreis von 0,80 Euro bleibt gleich. Durch die rückwirkende Vertragsänderung zum 1. Januar 2020 erspart sich der Markt Ebensfeld einen Überschreitungszuschlag in Höhe von rund 14 000 Euro.

    Änderung des Bebauaungsplans „Unterneuses–Nord II“ beschlossen

    Im Gewerbegebiet nahe Unterneuses Richtung Niederau will die Firma Waves Wassertechnik auf ihrem Betriebsgelände ein Schulungs- und Verwaltungsgebäude sowie eine Lagerhalle errichten. Dass Vorhaben bedingt eine Änderung beziehungsweise Erweiterung des Bebauungsplans „Unterneuses-Nord II“. Nun hatte das Gremium die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu behandeln und auf der Basis gefasster Teilbeschlüsse in den Entwurf einzuarbeiten.

    Wie vom Landratsamt gefordert, wird die Anlage eines Grünstreifens zum Schutz der unter Naturschutz stehenden Kirschbäume an der am Betriebsgelände vorbei führenden Niederauer Straße aufgenommen. Ferner sicherte die Kommune zu, den Ausgleich eines in Anspruch genommenen Retentionsraums - Stichwort Hochwasserschutz – im Verfahren mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Aufgenommen wurde in den Entwurf weiterhin die Maßgabe, dass die vom Unternehmen geplanten neuen Gebäude mit Photovoltaikmodulen auszustatten sind. Mit 19 zu zwei Stimmen fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Bebauungsplan-Änderung. Der überarbeitete Entwurf wird erneut für ein Monat ausgelegt zum Zwecke der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

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