Lichtenfels und Burgkunstadt machen es schon, nun zieht die Bad-Stadt nach: Auch wenn es, wie Bürgermeister Mario Schönwald sagte, eine „ganz schön schwere Geburt“ war, ist nun alles klar. Und zwar schwarz auf weiß, mit bunten Fotos. Die Förderfibel ist da! Auf mehr als 70 Seiten legt die Stadt dar, wie das kommunale Fassadenprogramm funktioniert, was es begünstigt und fördert, aber auch wo es gilt und was es verbietet.
Bei der Pressekonferenz hatte sich Bürgermeister Mario Schönwald den stellvertretenden Bauamtsleiter Günther Kestel und die beiden Diplom- Ingenieure Eva Trebin und Franz Ullrich vom Büro „plan&werk“ aus Bamberg eingeladen. Ziel des Förderprogramms ist es, das städtebauliche und baukulturelle Erbe der Altstadt und des Gründerzeit-Viertels zu schützen und zu pflegen. Grundlage dafür ist die Gestaltungssatzung der Stadt, die im Laufe der Jahre immer wieder ergänzt und angepasst wurde.
Mehr Rechtssicherheit für die Hauseigentümer

Mit der Förderfibel möchte die Stadt nicht nur die Handlungssicherheit geben und für Rechtssicherheit bei den Eigentümern sorgen, sondern auch den Behördenweg vereinfachen, das Bauen erleichtern und Fördermittel ausgeben. Der Geltungsberreich ist auf die Altstadt (Sanierungsgebiet I) und auf den Bereich Bahnhofstraße-Gründerzeitviertel (Sanierungsbereich II) festgelegt.
Auf einer Doppelseite zeigt die Fibel einen übersichtlichen farbigen Lageplan zur besseren Orientierung. Danach wird das historische Ortsbild präsentiert. Das ist deswegen wichtig, weil bei einer Sanierung zwar durchaus neue Materialien und neue Techniken verwendet werden dürfen, sich der Bauherr aber an einige Bedingungen halten muss, um erstens nicht gegen Denkmalschutzauflagen zu verstoßen und um zweitens eine Förderung für seine Maßnahmen zu bekommen. Dass sich diese durchaus sehen lassen kann, zeigte Architekt Franz Ullrich bei einem Zahlenbeispiel.
Und so könnte es funktionieren: Ein Eigentümer, nennen wir ihn Herr Ü., möchte zum Beispiel seine Immobilie in der Heiterstraße renovieren. Das Vorhaben liegt im Sanierunsgebiet II. Er möchte eine Außentreppe, den Vorgarten neu gestalten und benötigt neue Fenster. Herr Ü. nimmt mit dem Stadtbauamt Kontakt auf und bespricht dort die geplanten Maßnahmen.
Was der Sanierungsberater Herrn Ü. empfehlen würde

In Schritt zwei kommt der Sanierungsberater zu einer Besichtigung und Besprechung zu Herrn Ü. vor Ort. Er würde ihm in diesem Fall zu einer Treppe mit Naturstein raten, zu einem Betonpflaster mit Rasenfugen oder einer Wiederverwendung der vorhandenen Natursteine für den Vorgarten und er würde vielleicht Holzfenster empfehlen.
Die von Herrn Ü. gewünschten Fenster mit innen liegenden Scheinteilungen würde der Berater nicht befürworten, sie sind laut Förderfibel nicht zugelassen. Sein Protokoll würde der Berater an die Stadt weiterleiten, die es dann genehmigt.
Bürger Herr Ü. würde dann Angebote für die Gewerke einholen, abgeben und den Förderantrag stellen. Nach positivem Bescheid durch die Stadt und nach Abschluss der durchgeführten Arbeiten reicht Herr Ü. seine Rechnungen, Belege und Fotos ein. Sie werden geprüft. Im letzten Schritt erfolgt die Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt.
Die Infos sind auch auf der Homepage der Stadt zu finden

„Wir habe den Posten im Haushalt für 2023 mit drin“, antwortete Günther Kestel auf Nachfrage. Wer es genau nachlesen möchte, bekommt die Förderfibel im Bauamt und kann sie online auf der Homepage der Stadt durchstöbern (auf „Bürger und Stadt“, dann auf „Aktuelles“, dann auf: „Planen/ Bauen / Immobilien“ gehen)
Dort findet Herr Ü. auch die Grundsätze der Förderung. Förderfähig sind Bau- und Baunebenkosten, und zwar bis zu 30 Prozent , Höchstfördermenge ist 12.500 Euro je Objekt und Gesamtmaßnahme.