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ITZGRUND: Itzgründer Gemeinderat lehnt IBC-Solar-Projekt an der B 2204 ab

ITZGRUND

Itzgründer Gemeinderat lehnt IBC-Solar-Projekt an der B 2204 ab

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    Zum zweiten Mal durchgefallen ist im Itzgründer Gemeinderat der geplante Bau einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage durch die Firma IBC Solar (Bad Staffelstein). Die dafür notwendige Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den qualifizierten Bebauungsplan „Solarpark Schottenstein“ fand keine Mehrheit.

    Mehr noch: Die Ablehnung erfolgte fast einstimmig, lediglich Andreas Liebermann (KUL) votierte für die Einleitung des Verfahrens. Basis für die Entscheidung war eine Bewertungsmatrix, die sich die Gemeinde für derartige Projekte gegeben hat. „Die Matrix ist unser Versuch, eine möglichst objektive Bewertung für solche Projekte zu bekommen“, erklärte Bürgermeisterin Nina Liebermann (CSU) auf Nachfrage.

    Berücksichtigt werden in diesem Punktesystem die Auswirkungen, die in diesem Falle die Fotovoltaikanlage auf die örtliche Landwirtschaft und das gesamte Landschaftsbild hat. Je größer die Beeinträchtigungen, desto weniger Punkte werden dem Projekt gutgeschrieben. Die Regelung sieht vor, dass ab neun Punkten eine Diskussion im Gemeinderat erfolgt, ab elf Punkten eine Genehmigung auf jeden Fall erfolgt.

    Lediglich acht Punkte für das Projekt

    Der „Solarpark Schottenstein“ – er war am Hang nördlich der Staatsstraße 2204 Richtung Seßlach geplant – kam lediglich auf acht Punkte. „Und das nur, wenn man die Kriterien mit großem Wohlwollen auslegt“, sagte die Bürgermeisterin. Einige Gemeinderäte seien in ihrer individuellen Berechnung auf noch weniger Punkte gekommen. Wäre die Anlage genehmigt worden, hätte sie sich über eine Fläche von 11 000 Quadratmetern über acht Flurnummern erstreckt. Das wäre zu viel gewesen, sagte Jürgen Alt (SPD): „Wir sehen die ganze Fläche als kritisch an.

    Jetzt haben sie einen Namen

    Offiziell mit Namen versehen und gewidmet worden sind die Straßen im Neubaugebiet „Kapellenfeld“: Dort gibt es jetzt die Straße „Am Flecken“ auf einer Länge von 238 Metern, die „Pfaffenflur“ (267 Meter) und das „Kapellenfeld“ (287 Meter). In Herreth wurde der neue Weg an der „Zigeunerlinde“ mit 460 Meter als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

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