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BAD STAFFELSTEIN: Kein Gegenwind für Windkraft im Stadtrat Bad Staffelstein

BAD STAFFELSTEIN

Kein Gegenwind für Windkraft im Stadtrat Bad Staffelstein

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    Bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten gibt es auf dem Gebiet der Stadt Bad Staffelstein ein Windvorranggebiet, nun dürfte ein weiteres dazukommen – übergreifend über drei Kommunen. „Rothmannsthal-West“ soll laut Regionalplan Region Oberfranken-West 75,7 Hektar umfassen. Die Stadträtinnen und Stadträte nahmen die Planungen zur Kenntnis, hatten keine Einwände. Fragen aber hatten sie dennoch.

    Genau 1000 Meter ist das Gebiet mit der Nummer 4165 von Kümmersreuth entfernt, 1050 Meter vom Wohngebiet Wattendorf, 1700 Meter von Mährenhüll und 700 Meter vom Dorfbereich Rothmannsthal. Bislang ist es nicht mehr als eine Absichtserklärung, eine Planung als Grundlage für etwaige Interessenten und noch lange kein Baurecht. Außerdem ist das Gebiet mit einer Fläche von rund zehn Fußballfeldern nicht sonderlich groß.

    „Hier wird kein Windpark von zehn oder 15 Anlagen entstehen“, sagte Bauamtsleiter Werner Gunreben. Auf der Teilfläche, die im Stadtgebiet von Bad Staffelstein liegt, würden es vielleicht zwei werden, meinte er auf Nachfrage von Freie-Wähler-Fraktions-Chef Winfried Ernst. Grundlage der Planung der Vorrangflächen sei das „Wind-an-Land-Gesetz“ der Bundesregierung: Bis 2027 sollen die Länder 1,4 Prozent der Flächen für die Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 müssen es zwei Prozent der Bundesfläche sein.

    Rücksicht auf Wasserschutzgebiet

    Ursprünglich war das Windvorranggebiet „Rothmannsthal-West“ größer angedacht gewesen, dann aber folgte der Planungsverband einem Wunsch der Stadt Lichtenfels und nahm das in 2024 beantragte Wasserschutzgebiet heraus. Auch der Kemitzenstein wird vom Windpark in spe nicht berührt.

    Ob die Windräder Sichtachsen beeinträchtigen würden, werde erst in weiteren Schritten geklärt, so Gunreben – wenn es konkrete Planungen gebe. „Es ist aber unwahrscheinlich, dass der Gottesgarten beeinträchtigt wird, da es zu weit abgelegen ist“, wagte er in der Sitzung eine Prognose. Bereits seit 2020 im Flächennutzungsplan verankert ist das 45,5 Hektar große Vorranggebiet Wind „Püchitz-Süd“, dessen Windräder in spe 750 Meter von Püchitz, 950 Meter von Stadel, 1100 Meter von Gleußen und 1100 Meter Herreth von Herreth entfernt wären. Dass die Stadt hier zu einer erneuten Stellungnahme zur Fortschreibung aufgefordert wurde, habe ihn überrascht, so Bauamtsleiter Grunreben. „Einen Anlass gibt es nicht, denn es sind keine Änderungen zum bestehenden Gebiet vorgesehen.“

    Dirk Hertel (FW) wollte wissen, warum bei den Umweltdatenblättern der Abrieb der Windrotoren aus Glasfaser und damit das Einbringen von Mikropartikeln in Boden und Wasser nicht berücksichtigt sei. Dass Kunststoffe sich im Laufe der Zeit zersetzen, wenn sie UV-Licht ausgesetzt seien, sei nicht unbedingt neu, sagte der Bauamtsleiter, und passiere selbst bei einer Schutzfolie im heimischen Garten. Vielleicht seid das der Grund.

    Wichtig für den Energie-Mix

    Sowohl bei „Rothmannsthal-West2 als auch bei „Püchitz-Süd“ sind in den Unterlagen die Windgeschwindigkeiten in 160 Metern Höhe angegeben. Winfried Ernst wollte wissen, woran das liege, ob das wohl die mutmaßliche Nabenhöhe sein werde. Bauamtsleiter Gunreben bestätigte das: Bei modernen Anlagen sei das keine unübliche Höhe, eine Rotorspitze von 240 Metern Höhe sei möglich, aber derzeit nicht Gegenstand des Verfahrens. Sandra Nossek (Grüne/SBUN) erinnerte an den Ernergienutzungsplan des Landkreises Lichtenfels und daran, wie notwendig ein Mix aus Biogas, Photovoltaik und Windenergie sei.

    „Die Stadt Bad Staffelstein erzeugt nur 22 Prozent der Energie, die sie verbraucht“, sagte sie. „Deswegen können wir aber nicht die Augen zumachen und blind zustimmen“, konterte Ernst. Es gehe hier aber nicht um eine Baugenehmigung, griff Zweiter Bürgermeister Holger Then (JB) schlichtend ein. Und so gab es letztlich keine Gegenstimme und damit keine Einwände seitens der Stadt.

    Kostenlos mit dem E-Auto parken: Im Stadtrat kurz notiert • Wer ein Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen oder einer blauen Umweltplakette hat, darf ab 1. April auf öffentlichen Parkflächen bis zu vier Stunden kostenfrei parken: So will es der Freistaat Bayern. Dazu hat das Innenministerium den Kommunen eine 13 Seiten starke Ausführungsvorschrift an die Hand gegeben. Was einfach klingt, ist es aber nicht. „In der Praxis gibt das durchaus Probleme“, führte Bauamtsleiter Werner Gunreben aus und machte das am Beispiel Marktplatz fest. Hier darf nur höchstens eine Stunde geparkt werden. Diese Parkdauer (und nicht länger) gilt auch für die E-Fahrzeuge, die das künftig kostenlos dürfen. Allerdings ist eine Parkscheibe einzulegen. Die Stadt ist gezwungen, diese Regelung umzusetzen, wie Zweiter Bürgermeister Holger Then auf seine Nachfrage hin von Bauamtsleiter Gunreben erfuhr: Hier greife das Landesrecht. „Ungerecht“, befand Then, „weil es auf dem Rücken unserer städtischen Einnahmen ausgetragen wird.“ Entsprechende Einwände des Städte- und Gemeindetags aber wurden vom Freistaat zurückgewiesen, sagte Gunreben. Der zweite Parkplatz der Stadt, der unterhalb von Vierzehnheiligen, ist nicht öffentlich gewidmet: Hier greift das kostenlose Parken für E-Fahrzeuge nicht. „Wie soll der Normalbürger das denn erkennen?“, fragte Walter Mackert (CSU) an. Bürgermeister Schönwald und Bauamtsleiter Gunreben konnten seine Bedenken nachvollziehen: Es wird ein Hinweisschild geben. • Geht es nach der Freie-Wähler-Fraktion, würde die Stadt künftig auf eine Ablöse für Stellplätze im inneren Ring der Altstadt verzichten, insbesondere im Bereich der alten Stadtmauer. Winfried Ernst legte einen entsprechenden Antrag vor. „Wir wollen, dass die Innenstadt mit leben erfüllt ist und es nicht zusätzlich schwer machen“, begründete er. In der jüngsten Bauausschusssitzung war es genau um dieses Thema gegangen: Ein Gastronomiebetrieber würde gerne in größere Räume umziehen, müsste aber dann entsprechende Stellplätze für Gästefahrzeuge nachweisen – oder eine Ablöse von 4000 Euro pro fehlendem Parkplatz entrichten. Es gelte sowieso, die städtische Stellplatzsatzung zu überprüfen, sagte Gunreben. Dies werde wohl im April oder Mai im Stadtrat behandelt. Bedenken äußerte er, ob es rechtlich haltbar sei, einen solchen Verzicht auf Ablöse nur für Gewerbe auszusprechen.

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