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EBENSFELD/OBERKÜPS: Startschuss für digitale Zukunft um Ebensfeld herum

EBENSFELD/OBERKÜPS

Startschuss für digitale Zukunft um Ebensfeld herum

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    Bürgermeister Bernhard Storath setzte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderats, der Alcon Bauunternehmung GmbH und des Ingenieurbüros Reuther Glasfaser GmbH symbolisch den ersten Spatenstich und markierte damit den Beginn einer zukunftsweisenden Infrastrukturmaßnahme. Betreiber des Netzes wird die Telekom Deutschland GmbH. Dies teilt die Marktgemeindeverwaltung in einer Presseinformation mit.

    „Mit diesem Glasfaserausbau schaffen wir eine leistungsfähige und zukunftssichere Breitbandversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger“, betonte Bürgermeister Storath. „Schnelles Internet ist heute genauso wichtig wie eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur – für Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.“

    Was wird gebaut?

    In den kommenden zwölf Monaten werden die Ortsteile Oberküps, Unterküps und Kleukheim mit moderner Glasfaser-Technologie erschlossen. Insgesamt sind 303 Anschlüsse geplant. Dafür werden rund 58 km Glasfaserkabel verlegt. Der Tiefbau erfolgt auf öffentlichem Grund auf circa 6,6 Kilometern und auf privaten Grundstücken auf rund drei Kilometern. Der Abschluss der Bauarbeiten in den Ortsteilen Oberküps, Unterküps und Kleukheim ist für Ende des ersten Quartals 2026 vorgesehen. Danach können die ersten Haushalte und Unternehmen von gigabitfähigen Internetanschlüssen profitieren.

    Vom Freistaat gefördert

    Dieses zukunftsweisende Infrastrukturprojekt wird durch den Freistaat Bayern gefördert, wodurch die Gemeinde eine erhebliche finanzielle Entlastung erfährt.

    „Dank der Unterstützung des Freistaats können wir den Glasfaserausbau mit Nachdruck vorantreiben und die digitale Wettbewerbsfähigkeit unserer Gemeinde stärken“, so Bürgermeister Storath.

    Für einen reibungslosen Ablauf der Bauarbeiten bittet die Verwaltung um Verständnis für mögliche Verkehrs- und Wegebehinderungen. Grundstückseigentümer, deren Grundstück für die Verlegung der Leitungen betroffen ist, werden gebeten, die entsprechende Nutzungsvereinbarung zu unterzeichnen. (red)

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