Wer eine zweite oder weitere Wohnung im Stadtgebiet hat, der muss einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag entrichten. Das haben die Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung mit der Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags beschlossen. Die Rechtsgrundlage hatte sich zum 1. März geändert und lässt dies seither wieder zu. Kurbeitragspflichtig sind nicht nur die Inhaber der Zweitwohnung, sondern auch deren nicht dauerhaft von ihnen getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die im Haushalt des Inhabers der Zweitwohnung lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres. Bisher wurden in der Praxis für derartige Fälle privatrechtliche Vereinbarungen zur Erhebung eines Kurbeitrags abgeschlossen, was in jüngster Zeit laut Verwaltung vermehrt zu Konflikten geführt habe. Der Hauptausschuss hatte bereits darüber beraten. Die Stadträte stimmten einstimmig für die Änderung und kamen damit der Empfehlung des Ausschusses nach. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. (mdr)
BAD STAFFELSTEIN