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REDWITZ: Flexibles Gebäude für alle

REDWITZ

Flexibles Gebäude für alle

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    Große Bauvorhaben stehen in der Rodachgemeinde an und beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Firma Johnson Matthey Redwitz Real Estate realisiert den Neubau des Gebäudes 42 mit Produktionseinheit in einer Größe von 5000 Quadratmeter Produktionsfläche sowie Sozialtrakt. Weiter wurde das Vorgehen im Realisierungsteil und im Ideenteil im Wettbewerb Ortskern Redwitz dargelegt. Hier rücken die Bauarbeiten für das Gutmann-Haus in absehbare Nähe.

    Gute Auftragslage

    Volkmar Müller, Plant Services Manager, erläuterte das Bauvorhaben von Johnson Matthey. Die gute Auftragslage im Katalysatorbereich mache den Neubau eines Produktionsgebäudes mit Sozial- und Bürotrakt erforderlich. Die 116 auf 43 Meter große Halle mit Kopfbau an der Vorderseite entsteht in Massivbauweise auf Grund von Lärmschutz. Zur Zeit erfolgen Erdarbeiten. Bereits Anfang September soll die neue Halle bezugsfertig für die Maschinen sein.

    Die Fläche selbst an der Christian-König-Straße ist als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Das Vorhaben wurde bei Behördenterminen örtlich von den Fachstellen eingehend geprüft. Negative Auswirkungen auf die Gemeinde Redwitz wurden nicht festgestellt. So erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.

    Im Wettbewerb Ortskern Redwitz präsentierten das Architekturbüro Bär, Stadelmann, Stöcker aus Nürnberg für den Bereich „Gutmann-Haus" und Landschaftsarchitekten WGF Objekt aus Nürnberg für den Bereich „Höllein-Platz“ ihre Arbeiten. Reiner Stöcker vom Architekturbüro Bär Stadelmann Stöcker, Nürnberg, das den Architektenwettbewerb im Realisierungsteil Bürgerhaus gewonnen hatte, stellte das breite Spek-trum seines Büros vor, das bundesweit tätig ist. „Dieses Jahr planen, nächstes Jahr bauen“, gab er mit wenigen Worten als Zielrichtung aus. 12 bis 14 Monate veranschlagte er für die Bauzeit am Gutmann-Haus. Es gebe jedoch Regularien, die es einzuhalten gebe, den Ablauf aber zeitlich verzögern, bedauerte er. Er habe versucht, das Gutmann-Haus so darzustellen, wie es früher ungefähr war. Auch halte er sich an die Formensprache dieses Gebäudes, und Teile des Hauses sollen weiter verwendet werden. Insgesamt sah er ein flexibles Gebäude, das vielen Ansprüchen gerecht werden könne. „Eine pragmatisch einfache Lösung“ stellte er sich für die Baumaßnahme vor.

    H. Hirschmann von Landschaftsarchitekten WGF Objekt, Nürnberg, die einer der Gewinner im Ideenteil Hölleinplatz gewesen war, wollte bei seinen eingereichten Arbeiten die Baumgruppe in der Mitte erhalten. Eine Kiesdecke auf dem Sockel des ehemaligen Höllein-Areals werde die neue Mitte bilden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung vergab das Gremium den Auftrag für die Vorplanung (Leistungsphase 1 bis 2) zum Umbau des Gutmann-Anwesens zu einem Bürgerhaus an das Architekturbüro Bär Stadelmann Stöcker, Nürnberg. Weiter hielt es der Gemeinderat für sinnvoll, den Ideenteil bereits in dieser frühen Phase mit einfließen zu lassen. Hier bedürfe es noch der Zustimmung der Regierung von Oberfranken.

    „Seit dem Jahr 2010 sind die Eintrittspreise in das Freibad unverändert geblieben“, informierte Bürgermeister Christian Mrosek. Daher habe der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung empfohlen, die Eintrittspreise für das Freibad zu erhöhen. Das jährliche Defizit betrage rund 190 000 Euro. Zudem wurden für die neue Saison die Duschen und die Toiletten saniert, die Anschaffung einer kleinen Rutsche und eines kleinen Spielgerätes sei noch geplant. Auf der Liegewiese entstehe ein weiteres Beach-Volleyballfeld.

    „Seit dem Jahr 2010 sind die Eintrittspreise in das Freibad unverändert geblieben.“

    Christian Mrosek, Bürgermeister

    Angesichts dieser Verbesserungen erschien dem Finanzausschuss eine Anhebung der Eintrittspreise angemessen. Die normale Karte wird von 2,50 auf 3,00 Euro erhöht, die Zehnerkarten Erwachsene von 20 auf 25 Euro, der für Schüler von zehn auf 12 Euro. Die Saisonkarte für Erwachsene steigt von 45 auf 60 Euro, die ermäßigte Saisonkarte von 25 auf 30 Euro. Es werde mit Mehreinnahmen von rund 8500 Euro gerechnet. Der Gemeinderat stimmte dem so zu. Vorgesehen sei dabei, dass bei Gebührenerhöhungen bereits verkaufte Mehrfachkarten erst ab dem auf das Jahr der Gebührenerhöhung folgenden Kalenderjahr ungültig werden. Das bedeute für die diesjährige Gebührenerhöhung, dass Zehnerkarten und bereits verkaufte Saison- und Familienkarten gültig bleiben. Folgend beschloss der Gemeinderat die Errichtung der „Stiftung unser Redwitz". In die Stiftung muss die Gemeinde Redwitz 5000 Euro einbringen, denselben Betrag zahlt die Sparkasse ein. Der Betrag von 5000 Euro sei im Haushaltsentwurf 2016 vorgesehen. Der Stiftungszweck sei breit gefächert und umfasse alle gemeinnützigen Möglichkeiten. Der Wirkungskreis ist auf das Gebiet der Gemeinde Redwitz beschränkt. Spenden und Zustiftungen sind möglich.

    Stiftungsrat bestellt

    Die Stiftung werde durch einen Stiftungsrat ehrenamtlich begleitet. Dieser bestehe aus dem amtierenden Bürgermeister und bis zu vier weiteren stimmberechtigten Personen, die vom Gemeinderat bestellt werden. Der Stiftungsrat entscheidet über die Verwendung der Stiftungserträge. Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Gründungsurkunde zu und bestellte als Stiftungsräte für die Wahlperiode bis 2020 Seniorenbeauftragten Dieter Werthmann, einen von den beiden Jugendbeauftragten Eva Deuerling oder Franz Kolb (müssen noch gefragt werden) sowie Karin Hafermann (CSU) und Simon Ehnes (SPD).

    Große Aufregung bei den Gemeinderatsmitgliedern verursachte der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, den Dinkel vorstellte. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung sei die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt. Hinsichtlich der B173 im heimischen Bereich hatte der Freistaat Bayern den Ausbau folgender Streckenabschnitte vorgeschlagen: von Lichtenfels nach Zettlitz – 2. Bauabschnitt; von Lichtenfels nach Zettlitz – 3. Bauabschnitt; Ortsumgehung Zettlitz bis Oberlangenstadt; von Oberlangenstadt bis Küps, auch mit Variante Tunnel. Von diesen vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans enthalten: von Lichtenfels nach Zettlitz – vordringlicher Bedarf; von Johannisthal nach Kronach – vordringlicher Bedarf. Nicht aufgenommen wurden die Streckenabschnitte Zettlitz – Oberlangenstadt und Oberlangenstadt – Küps, obwohl sie im vorhergehenden BVWP zumindest unter dem weiteren Bedarf noch enthalten waren. Nach diesem Planungsstand hätte Redwitz eine ideale Anbindung im Auslauf der Autobahn. In der Presse war zu lesen, dass Verkehrsminister Dobrindt zugesagt habe, dass der vierspurige Anschluss des Landkreises Kronach durch eine Erweiterung der Maßnahme Lichtenfels – Zettlitz bis Oberlangenstadt möglich sei. Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sei diese Maßnahme nicht enthalten, hob Dinkel hervor. Der Gemeinderat sah die Gefahr, dass der Verkehr an Redwitz ohne ausreichende Anbindung vorbeigeführt werde. Gesucht wurde nach Wegen, um dies zu verhindern und Einfluss zu nehmen, um die Belange von Redwitz hervorzuheben. Vereinbart wurde, dass sich der Bauausschuss im Mai zusammensetzt, um alle Überlegungen durchzugehen. Anschließend will man den heimischen Abgeordneten die Anliegen vorbringen.

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