Es sind gerade einmal eineinhalb Jahre vergangen, da wird die Ortsdurchfahrt in Marktzeuln schon wieder gesperrt. Der Grund ist die geplante Instandsetzung der Rodachbrücke von April bis Oktober 2018. Das gab Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech bei der Gemeinderatsitzung am Montag bekannt. Diesmal werde es jedoch innerorts keine Umfahrungen geben. Einwohner und Besucher könnten nur von Lettenreuth oder Schwürbitz kommend in den Ort gelangen. Eine ampelgesteuerte Einbahnregelung sei nicht möglich. Fußgänger und Radfahrer dürfen die Brücke während der Sanierungsarbeiten passieren.
Für Fußgänger und Radfahrer frei
An der 1970 erbauten Dreifeld-Spannbetonbrücke würden derzeit umfassende Voruntersuchungen zur Qualität der Bausubstanz vorgenommen, erläuterte der Bürgermeister. Die Geländergestaltung werde zwischen Gemeinde und Staatlichem Bauamt abgestimmt. „Die Beleuchtung sollte, wenn möglich, analog der Laternen auf der Stützmauer gegenüber dem Rathaus ausgeführt werden“, wünschte er sich.
Eine Instandsetzung der Brücke sei nur im Rahmen einer Vollsperrung möglich. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke erfolgt von der Staatsstraße 2208 über Redwitz nach Beikheim auf die Bundesstraße 303 bis nach Weidhausen, weiter auf der Staatsstraße 2191 zurück nach Marktzeuln und umgekehrt.
Die verantwortliche Abteilungsleiterin für Brückenbau im Staatlichen Bauamt Bamberg, Ute Becker, teilte auf Anfrage mit: „Es ist richtig, dass wir die Instandsetzung der Brücke der Staatsstraße 2191 über die Rodach in Marktzeuln für 2018 planen. Schäden an der Abdichtung, den Kappen, den Übergangskonstruktionen und am Geländer erfordern dies.“ Ebenso stellt das Bauamt Überlegungen an, wie mit den Brücken im weiteren Streckenverlauf Richtung Zettlitz umgegangen wird. Ute Becker: „Wir sind ganz am Anfang unserer Überlegungen. Genaueres werden wir im Verlauf der weiteren Planungen mit dem Gemeinderat, insbesondere mit Bürgermeister Friedlein-Zech, besprechen.“
Das Verbrennen holziger Gartenabfälle ist aufgrund der geänderten Gesetzeslage innerhalb des Ortes verboten. Das gab der Bürgermeister bekannt. Künftig dürfen pflanzliche Abfälle aus Privatgärten und Parkanlagen nur noch außerhalb der zusammenhängenden Bebauung und nur auf Grundstücken, auf denen sie auch angefallen sind, verbrannt werden. Hintergrund des Erlasses sei, dass in Bayern ein flächendeckendes Netz an Grüngutsammelstellen aufgebaut ist und die Bürger dort ihre Pflanzenabfälle entsorgen könnten.
Verbrennen im Ort verboten
In diesem Zusammenhang gab der Bürgermeister zusätzliche Öffnungszeiten der Grüngutdeponie bekannt. Ab Samstag, 18. März, bis einschließlich Samstag, 18. November, ist die Deponie jeweils von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Die regulären Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr.