Sein pädophiles Hobby pflegte in den vergangenen Jahren ein 47-jähriger Mann, der an der Landkreisgrenze zu Coburg lebt. Der Handwerksmeister hatte sich aus dem Internet rund 20 000 Kinderpornos heruntergeladen, einige weitergeleitet und 15 Buben via Webcam zu sexuellen Handlungen motiviert. Nach einer Untersuchungshaft von viereinhalb Monaten wurde der Mann nun am Mittwoch vom Kronacher Schöffengericht wieder auf freien Fuß gesetzt.
Verurteilt wurde der Mann, der sein Leben lang strafrechtlich unauffällig war, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage von 3000 Euro. Zusätzlich muss er sich in eine ambulante Therapie begeben. Staatsanwalt Dr. Christoph Gillot hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. In seinem Plädoyer erklärte er: „Ich hatte noch keinen Fall mit derartigen Mengen. Es war eine Unmasse an solchem Zeug, nur um sich stimulieren zu können.“ Richterin Claudia Weilmünster schloss sich in ihrem Urteil der Verteidigung an. Die Aufhebung des Haftbefehl gegen den Angeklagten begründete sie unter anderem damit: „Er hat erkannt, dass er eine Therapie benötigt.“
Der 47-Jährige hatte sich vor allem zu männlichen Kindern hingezogen gefühlt. Auf den Festplatten waren unter anderem Material und Videosequenzen mit nackten, gefesselten Jungs zu sehen mit eindeutigem sexuellen Bezug. Dem nicht genug: Via Internet veranlasste er 15 Jungen im Chat Handlungen an sich vorzunehmen, die er mit der Webcam beobachtete.
„Mir ist alles aus dem Ruder gelaufen, ich konnte nicht mehr aufhören, es war wie eine Sucht“, gab der 47-Jährige die Vorwürfe unumwunden zu. Weiterhin gestand er, dass er auch Facebook-Adressen von Kindern aus der Region gespeichert hatte, zu denen habe er aber niemals Kontakt gehabt und auch nicht aufnehmen wollen. Auf Nachfrage des Gerichts gab er zu, dass er in seinem Leben kaum Kontakt zu Frauen hatte, das Verlangen nach ihnen habe immer mehr nachgelassen.
„Es war eine so große Anzahl von Bildern, wir konnte gar nicht alle auswerten“, bestätigte ein Kriminalbeamter. Die Altersgruppe der Kinder habe vom Säugling bis hin zu 13-Jährigen gereicht. Hinweise auf den Angeklagten seien vom Bundeskriminalamt gekommen. Nach der Haus- und Computerdurchsuchung sei dann im März Haftbefehl erlassen worden.
Ein Sachverständiger hatte in seinem Gutachten erklärt, dass der Angeklagte strafrechtlich voll schuldfähig sei. Seine Kontakte habe dieser wohl im virtuellen Bereich gepflegt und dabei vor allem eine Vorliebe für pubertierende Jungs gezeigt.