Das Burgkunstadter Unternehmen Südwerk Energie GmbH möchte in der Gemarkung Zettlitz einen Batteriespeicher zu errichten. Deshalb hat es beantragt, ein Bauleitplanverfahren für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 167 einzuleiten.
Wirtschaftsingenieur Sebastien Neubauer von der Südwerk Energie GmbH erläuterte dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Montag das Vorhaben. Demnach ist geplant, auf dem etwa 1800 bis 2000 Quadratmeter großen Grundstück in der Nähe des Umspannwerkes Redwitz ein sogenanntes 4k-Batteriespeichersystem mit zehn Containern zu bauen. Damit ließen sich Strom-Schwankungen ausgleichen. Der gespeicherte Strom könne je nach Bedarf aus dieser Speichereinheit abgerufen werden.
20 Jahre Nutzungsdauer
Es sei von einer Nutzungsdauer von rund 20 Jahren auszugehen, erklärte Neubauer. Die Marktgemeinde Marktzeuln profitiere in dieser Zeit von den Gewerbesteuerzahlungen des Netzdienstleisters Südwerk. Nach ersten Schätzungen könnten die Einnahmen der Kommune in diesem Zeitraum zwischen 950.000 und 1,8 Millionen Euro betragen.
Es entwickelte sich anschließend einer längere Aussprache. Hubert Gehrlich (UBMz), Niels Ködel (CSU), Stefan Leikeim (CSU), Markus Pülz (CSU) und Erwin Grünbeck (CSU) erkundigten sich nach möglichen Auswirkungen der Immissionswerte auf die Wohnbebauung, sprachen Ausgleichsflächen an, wiesen auf den nahebei verlaufenden Radweg hin und fragten nach der Bauzeit.
Baubeginn im März 2026
Der Wirtschaftsingenieur betonte, dass man auf die Einhaltung der Grenzwerte achten werde. Ausgleichsmaßnahmen würden im Umfeld des Energiespeichers und einem weiteren Umgriff von rund 2,5 Kilometern zur Anlage in Erwägung gezogen.
Es werde eine Zufahrtsmöglichkeit geschaffen, die allerdings nicht zu groß ausfallen muss, da die Container auf Streifenfundamente gesetzt werden. Lediglich im Innenteil der Anlage sei noch ein befestigter Teil vorgesehen. Hier soll ein Kran installiert werden, mit Hilfe dessen man bei Bedarf die Container umsetzen könnte.
Wenn das Genehmigungsverfahren abgeschlossen sei, sei ein Baubeginn im März 2026 vorstellbar. Es sei von einer Bauphase von einem halben beziehungsweise Dreivierteljahr auszugehen.
Zum Standort merkte er an, dass ein räumlicher Zusammenhang mit dem Umspannwerk bei Redwitz notwendig sei. So könne dessen Infrastruktur im Konzept berücksichtigt werden.
Umweltbericht erforderlich
Der Marktgemeinderat beschloss die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für das „Sondergebiet Batteriespeicher Flurnummer 167 Zettlitz“ und parallel dazu eine Änderung des Flächennutzungsplanes des Markts Marktzeuln im fraglichen Bereich. Nun kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen. Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech (UBMz) ergänzte die Beschlussvorlage aber dahingehend, dass spätestens in Zusammenhang mit der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § Abs. 2 BauGB die ausgearbeiteten Planunterlagen mit Begründung und ein entsprechender Umweltbericht vorgelegt und vom Gemeinderat gebilligt werden müssen. Auch sei der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.
Aus dem Gemeinderat • Zur Neufassung des Flächennutzungsplanes erläuterte Tobias Semmler vom Planungsbüro IVS GmbH in Kronach die eingegangenen Stellungnahmen. Demnach machten sie keine größeren Änderungen erforderlich. Sie wurden in den vorliegenden Flächennutzungsplanentwurf aufgenommen. Die Fachbehörden hätten allerdings mit Blick auf das Städtebauförderungsverfahren darauf hingewiesen, dass die Innenentwicklung Vorrang haben sollte und als Handlungsbegleiter zu sehen sei. In Absprache mit den Grundstückseigentümern könne damit die wohnbauliche Entwicklung angestoßen werden, meinte der Planer. Der Marktgemeinderat genehmigte den Entwurf, sodass eine nochmalige öffentliche Beteiligung erfolgen und das Verfahren nach dem Baugesetzbuch abgearbeitet werden kann. • Zum Bebauungsplan Horb am Main sind laut Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech (UBMz) keine Stellungnahmen eingegangen, die Planungsänderungen erforderlich gemacht hätten. Der Bebauungsplan wurde mitsamt den Begründungen als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren weiter abzuarbeiten. (dr)