In einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte von Redwitz und Marktgraitz am 26. Juli war über den Verordnungsentwurf zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes seitens des Landratsamtes Lichtenfels und des Wasserwirtschaftsamtes Kronach informiert worden.
Der Verordnungsentwurf, die Antragsunterlagen und die maßgebenden Karten sind auf der Internetseite des Landratsamtes Lichtenfels veröffentlicht. Daneben sind die Unterlagen noch bis bis 11. August in der Gemeinde ausgelegt. Diese kann sich bis 10. August zum Verfahren äußern.
Das Festsetzungsverfahren von 2005/06 wird wieder aufgenommen
Die ursprüngliche Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an Rodach und Steinach im Bereich der Gemarkungen Redwitz, Trainau, Mannsgereuth, Unterlangenstadt, Marktgraitz, Zettlitz und Marktzeuln stammt noch aus dem Jahr 1981. Die Landratsämter sind verpflichtet, in Hochwasserrisikogebieten die Überschwemmungsgebiete per Verordnung festzusetzen. Das Festsetzungsverfahren aus den Jahren 2005/06, das nicht abgeschlossen wurde, wurde deshalb nun mit aktualisierten Daten wieder aufgegriffen.
In der Sitzung des Gemeinderats wurde jetzt auf die Stellungnahme verwiesen, die die Gemeinde 2005 abgegeben hatte. Sie hatte damals darum gebeten, den Bereich zwischen dem Hauptort Redwitz und dem Ortsteil Unterlangenstadt zu prüfen. Eventuell, so ihr Vorschlag, könnte ein kleinerer Hochwasserdamm entlang dieses Flurbereinigungsweges angelegt werden.
Was aus der Verordnung herausgenommen werden sollte
Aus der Überschwemmungsgebietsverordnung sollten auf Wunsch der Gemeinde folgende Flächen herausgenmmen werden: der Bebauungsplan „Fleckenäcker“ und die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbaufläche zwischen dem Gebiet „Krumäcker“ und „Fleckenäcker“ (entlang der Hinteren Straße), Gemarkung Unterlangenstadt. Außerdem sollte die Überschwemmungsgrenze an die Erweiterungsfläche der Kläranlage Redwitz angepasst werden. Auch die Flächen südlich des Weiherdamms sollten aus dem Verordnungsbereich genommen und dafür der ursprüngliche Weiherdamm auf seine vorherige Schutzfunktion erhöht werden.
Allerdings haben früher erhobene Einwände keine Gültigkeit mehr und müssen neu eingebracht werden. Deshalb wird die Gemeinde eine neue Stellungnahme abgeben.
Egon Neder trat dafür ein, dass für alle erschlossenen, bebauten und bebaubaren Grundstücke keine Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen. Zweiter Bürgermeister Christian Zorn sprach an, dass die Baugebiete „Fleckenäcker“, „Krumäcker“ (Unterlangenstadt) und das „Gewerbegebiet Ost III+IV“ (Redwitz) aus dem Verordnungsbereich herausgenommen werden sollten. Dies soll in der gemeindlichen Stellungnahme berücksichtigt werden.
Informationen zum Innenausbau des Mehrzweckgebäudes Mannsgereuth
Bürgermeister Jürgen Gäbelein informierte darüber, dass ein Stück der Einfahrt zum Friedhof Unterlangenstadt geteert wurde.

Kurz vor der Fertigstellung sei der Innenausbau im Mehrzweckgebäude Mannsgereuth. Hier wurden die Toiletten vergrößert und ein Behinderten-WC eingebaut. Die geplanten Kosten von 81 000 Euro haben sich nach jetzigem Stand auf 96 000 Euro erhöht. Gründe hierfür sind die Erneuerung der Fußböden im großen Raum und im Schulungsraum der Feuerwehr, neue feuerhemmende Vorhänge und der Einbau von drei zusätzlichen Türen.