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REDWITZ/LICHTENFELS: Landratsamt Lichtenfels: Infrastruktur ist bürgerfreundlich

REDWITZ/LICHTENFELS

Landratsamt Lichtenfels: Infrastruktur ist bürgerfreundlich

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    Zum Leserbrief im Obermain Tagblatt, 3. September, „Recycling leicht gemacht?“ von Dr. Jochen Jirmann, Redwitz, nimmt das Landratsamt wie folgt Stellung:

    „Der Landkreis Lichtenfels hat mit einem Wertstoffzentrum und sieben Wertstoffhöfen eine sehr bürgerfreundliche Infrastruktur für die Abfallentsorgung.

    Überwiegend entstehen bei der Weitergabe zur Beseitigung oder der Verwertung Kosten, die in der Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren enthalten sind und die alle Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben. Der Landkreis erhält nur für wenige Wertstoffe, welche auf den Wertstoffhöfen angenommen werden, Erlöse. Daher hat der Landkreis die Verantwortung ein komfortables System anzubieten, welches aber zugleich die Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger im Blick behält

    Thema „Altreifenentsorgung“

    Grundsätzlich ist festzustellen, dass nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Altautos, Altreifen sowie Kfz-Teile von der kommunalen Abfallentsorgung ausgeschlossen sind. Ausgehend von der Überlegung, dass die Entsorgung von Kfz-Reifen in fast jedem Haushalt anfällt, werden diese vom Landkreis kulanter Weise ohne zusätzliche Gebühr, wie sie in anderen Landkreisen üblich ist, in haushaltsüblichen Mengen an den Wertstoffhöfen angenommen.

    Dabei müssen jedoch im Hinblick auf Durchmesser, Reifenbreite und Qualität die Annahmekriterien der Entsorger beachtet werden, da sie der Landkreis sonst nicht an diese weitergeben kann und so Mehrkosten entstehen, die von allen Gebührenzahlern getragen werden müssten.

    Ansonsten werden Altreifen meist dort zurückgenommen, wo sie nach Montage der (neuen) Reifen angefallen sind, also bei Reifenfachhändlern und Kfz-Werkstätten. Natürlich werden sie, wenn sie den Annahmekriterien nicht entsprechen sollten, im Wertstoffzentrum gegen Übernahme der Kosten angenommen.

    Bei Batterien handelt es sich um Problemmüll. Für Gerätebatterien, hierzu zählen zum Beispiel AA- und AAA-Batterien, Mono- und Knopfzellen, stehen in den Verkaufsstellen und auf den Wertstoffhöfen des Landkreises entsprechende Behälter bereit. Für Fahrzeugbatterien, auch Auto- und Starterbatterien genannt (unabhängig von der Größe), an deren Lagerung und Transport höhere Anforderungen zu stellen sind, besteht die Abgabemöglichkeit bei der Firma Panzer & Kraus in Lichtenfels und bei der Problemmüllsammlung.

    Vorschriften beachten

    Im Hinblick auf die Entsorgung von Starterbatterien ist das Batteriegesetz zu beachten. Dieses Bundesgesetz setzt die europäische Altbatterierichtlinie in deutsches Recht um. Da es für die Lagerung und den Transport der verschiedenen Batteriearten bestimmte Richtlinien gibt, können nicht alle Batteriearten auf den Wertstoffhöfen des Landkreises angenommen werden. Neben den abfallrechtlichen Vorgaben bestehen hier auch umwelt- und baurechtliche Vorschriften.

    Der Landkreis informiert über die richtige Entsorgung mit seiner Abfall-Info, die jeder Haushalt kostenlos erhält. Auch im Internet unter www.lkr-lif.de Bereich Abfallwirtschaft wird im Detail erläutert, wie, welcher Abfall/ Wertstoff wo zu entsorgen ist.

    Soweit noch Fragen oder Unklarheiten bestehen, ist eine Mail an oder ein Anruf beim Team der Abfallwirtschaft unter Tel. (09571) 189030 möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen hier immer sehr gerne weiter. Es besteht aber sicher Verständnis, dass bei unsachlichen Unmutsäußerungen, ohne konkrete Nachfrage, auf eine Beantwortung verzichtet wird.“

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