Zu viele Fragen zum Thema Ton-Sand am Spitzberg und Kiesgewinnung in Marktzeuln gab es nicht. Dennoch war am Montagabend im Gemeinderat eine mehr als interessante Situation entstanden, über die es keine endgültige Abstimmung gab. Erster Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech gab seinen Räten mit als Hausaufgabe auf den Weg, ihm Fragen zuzusenden, um bei diesem Thema in einer der nächsten Sitzungen weiter zu kommen.
Der Grund ist eine Bauvoranfrage der Firma Heinrich Schramm aus Trieb: Rohstoffabbau (Ton, Kies und Sand – zirka 170 000 Kubikmeter) und Wiederverfüllung mit Erdaushub am östlichen Spitzbergweg in Marktzeuln. Die Maßnahme würde eine Gesamtfläche von zirka 3,7 Hektar betreffen. Der Abtransport der Rohstoffe und die Anlieferung des Verfüllmaterials wären so geplant, dass dies direkt über die Deponie erfolgen soll, so dass der Spitzbergweg nur in zwei Bereichen gekreuzt werden müsse, heißt es in der Anfrage des Antragstellers: Sie ziele jedoch nicht auf eine zeitlichen Verlängerung der Genehmigung des Deponiestandortes, die 2015 auf 16 Jahre festgelegt worden sei, sondern darauf, für die Genehmigungszeit ausreichend Verfüllvolumen für DKO–Material und auch für Bodenmaterial zur Verwendung vorhalten zu können.
Ton, Sand und Kies für den Ausbau der B 173 in nächster Nähe
Der Geschäftsführer der Firma Schramm Johann Förtsch bezeichnete dies als sehr sinnvoll. Der Bedarf von Rohstoffmaterialien sei immens. Bei Betonmischanlagen sei dies sehr stark ausgeprägt. Für Brückenbauten ist laut seinen Worten auch Sand aus der Region sehr gefragt. Beim Ausbau der B173 würden in nächster Zeit viele Rohstoffmaterialien benötigt, die es vor Ort gebe. So hätten die Baufirmen kurze Wege haben. Es würde keinen Sinn machen, wenn die benötigten Materialien beispielsweise aus Werratal geholt werden müssten.
Verfüllungen seien ein schwieriges Feld geworden, erklärte Förtsch. So habe aufgrund von Aushubarbeiten für Eigenwohnheimen oder sonstigen Bauten die Menge an Verfüllungsmaterial stark zu genommen. Mit einer Genehmigung der Bauvoranfrage wäre eine Verfüllung wäre gewährleistet. Beim Grundwasser gebe es keine Probleme.
Versprechen: Landwirtschaftliches Bild wird sich nicht ändern
Ähnlich sieht dies auch Diplomingenieur Jörg Meier vom „Ingenieurbüro für Landschaftsbau, Höhnen und Partner“. Entstehender Hohlraum beim Abbau von Sand, Kies oder Ton werde durch die geplante Verfüllung wieder verschlossen, die entstehenden Flächen wären wieder für die Landwirtschaft nutzbar. Synergieeffekte seien also durchaus gegeben. Auch das Landwirtschaftliche Bild werde sich dabei nicht ändern. Auf Anfrage des Bürgermeisters sagte Jörg Meier, es werde bei einer Wiederverfüllung kein belastendes Material geben.
In der Entwicklung des Abtransports von Aushub in Region werde es aber Probleme geben, wenn der Gemeinderat dem Ansinnen nicht zustimme, erklärte Johann Förtsch auf die Frage von Markus Pülz (CSU). Im Allgemeinen könne jedoch auf Grund der Verhältnisse vor Ort Deponieplatz gespart werden.
Große Bedenken wegen der Zunahme des Schwerlastverkehrs
Der Schwerlastverkehr werde nicht weniger werden, gab Erwin Grünbeck (CSU) zu bedenken. Johann Förtsch entgegnete, dass in diesem Bereich der Verkehr schon sehr stark zurück gegangen sei. Dem wollte Heinz Fischer (GBMz) keinen Glauben schenken. Mehr Unternehmungen bedeuteten mehr Verkehrsbelastungen. Er sei dazu, da die Interessen der Bürger zu vertreten. Man darf also gespannt sein, wie dieses Thema weiter geführt wird.
Diskutabel war auch eine Bauanfrage für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage in Horb am Main, da das Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich und im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt. Regen- und Abwasserkanäle liegen 20 Meter vom geplanten Standort entfernt. Um überhaupt eine Bebauung möglich zu machen, müsse der Bereich durch Erlass eines Bebauungsplanes oder einer Einbeziehungssatzung überplant werden, hieß es.
Grundsätzlich sind sich die Räte einig, das Einverständnis erteilen zu wollent. Wenn das Landratsamt keine grundsätzlichen Bedenken äußere, könne das Verfahren ausgeführt werden. Der Antragsteller müsse sich jedoch mit dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Markt Marktzeuln und dem Abwasserzweckverband dazu verpflichten, alle Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung, auch auf öffentlichem Grund, zu tragen.
Keine Bedenken zum Haushalt 2020 seitens des Landratsamtes
Das Landratsamt Lichtenfels habe mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthalte und deshalb keine Bedenken gegen die Satzung bestünden. Ebenso verhalte es sich es mit der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan des Marktes Marktzeuln für das Jahr 2020, sagte der Bürgermeister.
Eine Prüfung des Radweges Redwitz – Zettlitz- Horb habe ergeben, das die momentane Problematik nur durch eine neue Streckenführung zu ändern wäre, berichtete er-