Kurz vor Schulbeginn wurde am Montagabend in der Gemeinderatssitzung die Straße zur Marktzeulner Schule kontrovers diskutiert. Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech (UBMz) berichtete, dass die Schulstraße in Marktzeuln umgestaltet werden soll. Diese Umgestaltung erfolge im Rahmen der Bauarbeiten für den Glasfaseranschluss der Grundschule. Noch in diesem Jahr sollen die Ausbauarbeiten für den Glasfaseranschluss erfolgen.
Durch die Umgestaltung in eine Spielstraße im Rahmen eines Förderprogrammes würde der zu enge Gehweg wegfallen und die Straße an Breite gewinnen. Bis zum Januar nächsten Jahres müssen die Arbeiten umgesetzt sein.
Monatlicher Markt künftig in der Schulstraße?
Es wäre nun denkbar, das Marktareal in die Schulstraße zu verlegen. So bekäme man den monatlichen Markt aus dem Wohngebiet heraus. Zudem würde die Handarbeit im Winterdienst wegfallen und es könnte maschinell geräumt werden.
Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Marktes Marktzeuln und der Polizei Lichtenfels wurden die Möglichkeiten zur Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße) in der Schulstraße Marktzeuln besprochen. Die entstehenden Mehrkosten in Höhe von etwa 30 000 Euro wurden bereits im Haushalt 2021 berücksichtigt.
Aufenthaltsfunktion der Straße muss überwiegen
Verkehrsberuhigte Bereiche kommen nur für einzelne Straßen oder Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und geringem Verkehrsaufkommen in Betracht. Da es sich weder um eine Kreis-, Staats- oder Bundesstraße und auch nicht um eine Vorfahrtsstraße handelt, sondern die Schulstraße im Bereich einer Tempo-30-Zone liegt, bestünden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Ein paar Voraussetzungen müssen allerdings geschaffen werden: Die Gestaltung der Straße muss den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies kann durch den geplanten niveaugleichen Ausbau der gesamten Straßenbreite erreicht werden. Diesbezüglich meldete Markus Pülz (CSU) Bedenken an. Er sorgte sich um die Wasser- und Abwasserleitung. Diese wären dann noch näher am tiefergelegten Bereich. Friedlein-Zech betonte, dass es in diesem Bereich noch nie Probleme gegeben habe. Laut Abwasser-Zweckverband seien keine Schäden bekannt.
Drei bis fünf Parkplätze werden wegfallen

Jutta Stark (UBMz) warf ein, dass die Maßnahme mit den Schulbus-Betreibern abgestimmt werden müsse. Ulrike Stark (SPD) sorgte sich um die Anzahl der Parkplätze, da im verkehrsberuhigten Bereich nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden dürfe. Das Gemeindeoberhaupt räumte ein, dass dann etwa drei bis fünf Parkplätze wegfallen würden und nicht mehr in einer Linie geparkt werden könne, da die Fahrweise des Verkehrs durch geeignete Veränderungen zu beeinflussen wäre, etwa durch Sperrflächen oder Blumenkübel.
Im Spätherbst solle die Umsetzung erfolgen. Mit einer Gegenstimme wurde diese Umgestaltung der Schulstraße beschlossen.
Gefährlich: Schulbushaltestelle in Horb
Gemeinderat Stefan Leikheim (CSU) gab Bedenken von Eltern bezüglich der Schulbushaltestelle in Horb weiter. Der Einstieg der Kinder erfolge momentan verbotenerweise auf der falschen Seite. Eigentlich müsse dieser in Richtung Zettlitz erfolgen. Diese Situation bestehe schon seit 2020. Der Bürgermeister erläuterte, dass dem Landratsamt die Situation bekannt sei. Die Gemeinde habe aber deswegen noch keine Aufforderung erhalten. Wegen der örtlichen Gegebenheiten lasse sich dies in Horb schwer umsetzen. Er wolle dies jedoch demnächst in einer Gemeinderatssitzung erörtern.
Anfragen zum Storchennest und den Außenanlagen des Dorfladens
Markus Pülz fragte nach, ob das geplante Storchennest auf dem Dach des künftigen Dorfladens tatsächlich errichtet werde. Friedlein-Zech erklärte, dass wegen dieses Storchennestes die Dachrinne geschützt werden müsste. Die Abflussfähigkeit der Rinne würde durch so einen Schutz beeinträchtigt. Es bleibe deshalb vorerst unsicher, ob das Storchennest tatsächlich komme.
Pülz fragte außerdem nach, wann die Außenanlage des Dorfladens gestaltet wird. Dazu konnte das Gemeindeoberhaupt nur sagen, dass bei Einhaltung des Zeitplanes dieses heuer noch geschehen könne. Friedlein-Zech legte außerdem dar, dass die Abstützung einer Sandsteinmauer auf einem Nachbargrundstück des künftigen Dorfladens eine Sicherungsmaßnahme darstelle und bereits seit etwa einem Jahr angebracht sei.
Aus dem Gemeinderat • Der etwa 80 Meter lange Bereich der Grundstücke Flurnummern 602/4 und 650 (Teilfläche) der Gemarkung Marktzeuln wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Bezeichnung „Abzweig Kulbitzweg“ gewidmet. • Der etwa 610 Meter lange Bereich der Grundstücke Flurnummern 848, 856/4, 857/1, 918/50 und 919/7 der Gemarkung Marktzeuln wird mit der Bezeichnung „Gräfin-Alberada-Ring“ gewidmet.