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HOCHSTADT: Neuerungen auf dem Hochstadter Friedhof

HOCHSTADT

Neuerungen auf dem Hochstadter Friedhof

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    Für den Friedhof wurden die Satzungen neu ausgearbeitet und im Gemeinderat beschlossen.
    Für den Friedhof wurden die Satzungen neu ausgearbeitet und im Gemeinderat beschlossen. Foto: Werner Hauber

    Neu gefasst wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung der Kommune. Bürgermeister Max Zeulner erläuterte, dass diese weitgehend an die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages angepasst wurden.

    Eine wichtige Neuerung seien die Öffnungszeiten, und zwar täglich von 7 bis 20 Uhr. Dies habe rechtliche Gründe. „Natürlich ist das Betreten des Friedhofs, speziell im Sommer zum abendlichen Gießen der Grabbepflanzungen, auch nach 20 Uhr noch möglich. Da muss sich niemand Sorgen machen“, beruhigte Zeulner.

    Acht anonyme Urnenerdkammern und 24 mit Liegeplatten

    Seit 2013 befindet sich eine Anlage mit Urnenstelen auf dem Friedhof. Neu dazu kommen nun acht anonyme Urnenerdkammern. Die Grabstätten liegen ohne Grabhügel in einem Rasenfeld und werden ausschließlich von der Gemeinde gepflegt. Hierbei werden Röhren in die Erde eingebaut und mit einem Deckel versehen, welcher mit Erde überdeckt wird, sodass die Grabstätte im Rasenfeld nicht mehr erkennbar ist. Es können maximal zwei Urnen in eine Rasenurnengrabstätte versenkt werden, und es sind nur ökologisch abbaubare Bio-Urnen erlaubt.

    Ein individuelles Recht der Nutzungsberechtigten zur Grabpflege besteht ausdrücklich nicht. Es ist keinerlei Bepflanzung oder sonstige Grabgestaltung gestattet. Kränze, Blumen und sonstiger Grabschmuck sind bis zu vier Wochen nach der Bestattung erlaubt. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz im anonymen Rasenurnengrabfeld. Die Urnengrabstätte wird von der Gemeinde bestimmt und in der Regel der Reihe nach vergeben. Eine Liegeplatte ist nicht erlaubt.

    Anders verhält es sich bei den ebenfalls neuen 24 Urnenerdkammern mit Liegeplatte. Hier wird der Röhrendeckel mit einer Liegeplatte überdeckt. Größe, Form, Farbe und Beschriftung der Liegeplatten werden aufgrund einer einheitlich gewünschten Ansicht von der Gemeinde vorgegeben. Alle weiteren Richtlinien sind mit denen der anonymen Grabstätten identisch.

    Gebühren für Gräber und Bestattungen neu festgelegt

    In der überarbeiteten Friedhofsgebührensatzung wurde folgende Grabgebühren festgelegt:

    • bei einer Einzelgrabstätte für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr bei einer Ruhefrist von 15 Jahren 150 Euro,

    • bei einer Einzelgrabstätte für Erwachsene und Kinder ab dem elften Lebensjahr, Ruhefrist 20 Jahre, 300 Euro,

    • bei einer Familiengrabstätte, 20 Jahre, 600 Euro,

    • bei einer Urnengrabstätte, zehn Jahre, 150 Euro,

    • bei einer Urnenstelenkammer, zehn Jahre, 300 Euro,

    • bei einer Urnenerdkammer anonym oder mit Liegeplatte, zehn Jahre, 300 Euro,

    • bei Gruften, 20 Jahre, 900 Euro.

    Für die Benutzung der Leichenhalle, auch nur deren Teile, fallen 100 Euro an, für die Bearbeitung eines Bestattungsantrags 20 Euro, für das Ausstellen einer Urnenbescheinigung zehn Euro, für die Bearbeitung eines Antrags auf Umbettung 50 Euro, für eine Grabmalgenehmigung 50 Euro, für die Verlängerung und Übertragung des Grabnutzungsrechts inklusive neuer Graburkunde 20 Euro, für die Ausstellung der Zweitschrift einer Graburkunde zehn Euro und für die Ersatzvornahme 25 Euro. Die Gebühren für die Kammerplatte bei den Urnenstelen sowie für die Liegeplatte bei den Urnenerdkammern werden nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnet.

    Beide neu gefassten Satzungen treten ab 1. Januar 2022 in Kraft.

    Aus dem Gemeinderat• Der Bürgermeister setzte das Gremium davon in Kenntnis, dass für die Bezirksklinik Hochstadt ein Antrag auf denkmalpflegerische Erlaubnis für die Sanierung der Sandsteinmauer und der historischen Metalltore entlang der Hauptstraße gestellt wurde. Auf dem Verwaltungsweg wurde dazu eine positive Stellungnahme abgegeben und der Antrag zur Entscheidung an das Landratsamt als zuständige untere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet. • Gedenkfeiern zum Volkstrauertag finden am Sonntag, 14. November, in Hochstadt um 8.30 Uhr sowie in Wolfsloch um 14 Uhr statt. Bereits am Samstag, 13. November, findet in Obersdorf um 17 Uhr eine Kranzniederlegung am Ehrenmal statt. • Die Grüngutannahmestelle in Burgstall ist vom 4. Dezember bis einschließlich 12. Februar 2022 nur noch samstags von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

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