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REDWITZ: Projekt „Kleiner Wohnen@Land Redwitz“ Thema im Gemeinderat

REDWITZ

Projekt „Kleiner Wohnen@Land Redwitz“ Thema im Gemeinderat

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    Das stark bewachsene Projektgrundstück für „Kleiner Wohnen@Land Redwitz“ liegt zwischen der katholischen Kirche St. Michael und den Sportanlagen hinter dem Freibad.
    Das stark bewachsene Projektgrundstück für „Kleiner Wohnen@Land Redwitz“ liegt zwischen der katholischen Kirche St. Michael und den Sportanlagen hinter dem Freibad. Foto: Thomas Micheel

    Einen breiten Raum auf der Gemeinderatssitzung nahmen der Sachstandsbericht zu dem Projekt „Kleiner Wohnen@Land Redwitz“ und die Ergebnisse der fachkundlichen Gutachten ein. Bürgermeister Jürgen Gäbelein rekapitulierte eingangs, was bisher geschehen ist: Im Frühjahr 2022 konnte die Gemeinde ein Grundstück mit einer Größe von etwa 15.000 Quadratmetern kaufen. Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes Redwitz-Ort und ist dort als Grünland ausgewiesen.

    Das Areal unterhalb der katholischen Kirche Sankt Michael soll als Bauland für eine Wohnbebauung entwickelt und ausgewiesen werden. Hierdurch könne eine innerörtliche Verbindung zwischen der Siedlung und dem Altort hergestellt werden. Aufgrund des üppigen Bestandes an Flora und Fauna und des teilweise biotopähnlichen Charakters des Geländes ist je nach Art der Bebauung allerdings mit einem hohen naturrechtlichen Ausgleich zu rechnen. Ein klassisches Neubaugebiet mit Eigenheim-Bebauung scheidet daher weitestgehend aus.

    Pflanzenbestand erhalten

    In Gesprächen mit der Raab Baugesellschaft aus Ebensfeld kam schließlich die Idee des innovativen Bauprojekts „Kleiner Wohnen@Land Redwitz“ auf, bei dem der wertvolle Pflanzenbestand auf dem Gelände weitestgehend erhalten bleiben soll. Im Herbst 2023 wurde an der Hochschule Coburg ein Semesterprojekt gestartet, aus dem Entwürfe für eine mögliche naturnahe Bebauung hervorgegangen sind. Diese wurden im Juni 2024 im Bürgerhaus Redwitz der Öffentlichkeit vorgestellt.

    Parallel dazu wurden 2023 Gutachten in Auftrag gegeben, die für ein etwaiges Bauleitplanverfahren erforderlich sind: Fachgutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung; faunistische und vegetationskundliche Untersuchung zu Brutvögeln, Amphibien, Fledermäusen und Wildkaninchen; Umweltbericht inklusive Anwendung des Leitfadens Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft. Diese Gutachten beleuchten eine komplette Vegetationsperiode.

    Lebensraum der Haselmaus

    Die Ergebnisse stellten Gisela Raab von der Baufirma Raab sowie Franz Moder vom Planungsbüro Opus aus Bayreuth vor. Demnach sind auf dem Areal viele Vögel ansässig. Als Brutstätten dienten häufig Hohlbäume. Heimisch sei auf dem Gelände auch die geschützte Haselmaus. Die Vegetation sei sehr üppig, jedoch abgesehen von einigen Altbäumen, die ohnehin in das Bebauungskonzept integriert werden sollen, nicht allzu hochwertig. Das Fazit Moders lautete, dass keine seltenen Arten gefunden wurden, die eine Entwicklung des geplanten Baufeldes verhindern würden.

    Ein Entwurf aus der Bachelorarbeit von Anna-Lena Engel.
    Ein Entwurf aus der Bachelorarbeit von Anna-Lena Engel. Foto: Hochschule Coburg

    Die Bereiche, in denen das Baufeld in die Natur eingreift, müssten aber an anderer Stelle naturschutzrechtlich ausgeglichen werden. Die Berechnungen des Fachbüros ergaben einen Ausgleichsflächenbedarf von 20.800 Wertpunkten. Unter anderem durch die Entsiegelung und Eingrünung des Freibadparkplatzes und eine Fortführung der Heckenbepflanzung am Weiherdamm könnten bis zu 13.800 Wertpunkte ausgeglichen werden.

    Gisela Raab stellte vor, wie möglichst kleine, aber trotzdem schöne und effiziente Grundrisse aussehen könnten. Die Herausforderung sei, den Artenschutz und die Eingriffsregelung in die Natur in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und in der Gebäudeplanung mit ökologischem Bauen in Einklang zu bringen. Schützenswerter Bestand, wie zum Beispiel markante Bäume, ein vorhandener Brunnen sowie ein Keller, sollten in die Planungen integriert werden.

    Bei den Baustoffen setze man auf ökologische, nachhaltige und wiederverwertbare Materialien. Zur Finanzierung solle eine Bewohner-Genossenschaft entstehen. Dieses Konzept sei gemeinwohlorientiert und ermögliche Eigentum-ähnliches Wohnen ohne hohes Eigenkapital. „Es ist alles neu und innovativ, was wir hier vorhaben“, betonte Raab. Auch seien noch viele Punkte zu klären, bis gebaut werden kann. Doch werde das Pilotprojekt für modernes Wohnen Ausstrahlung weit über die Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinaus haben, zeigte sie sich sicher.

    Aus dem Gemeinderat • In Obristfeld ist die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von abgeschlagenem Abwasser aus den Fangbecken Obristfeld in den namenlosen Graben abgelaufen. Die Gemeinde hat sie neu beantragt. Aus dem erteilten Bescheid leiten sich Maßnahmen zur Behandlung des Niederschlagswassers sowie zur Schaffung von zusätzlichem Rückhalteraum für eine gedrosselte Abgabe bei hohem Abwasseraufkommen in den Graben ab, die umgesetzt werden müssen. Mit der Erstellung der entsprechenden Planunterlagen wurde das Kronacher Ingenieurbüro SRP zum Preis von etwa 20.400 Euro brutto beauftragt. • Jochen Körner (SPD) hatte in der Sitzung vom 5. Juni nach dem nicht vorhandenen Schotterrasen auf dem Marktplatz und der weiteren Vorgehensweise gefragt. Kristina Tapfer informierte nun darüber, dass der Schotterrasen von der beauftragten Firma zwei Mal aufgebracht und angesät worden ist. Er sei jedoch nicht aufgegangen. Von der Firma könne eine weitere Neuansaat verlangt werden. • Körner hatte außerdem einen Fehler im Bodengutachten bei der AWO-Treppe moniert: Das Gutachten gab keine Hinweise auf verunreinigte Böden oder altlastverdächtige Bodenabschnitte. Während der Grabungsarbeiten stieß man jedoch auf eine alte gemeindliche Hausmülldeponie. Durch die Entsorgung des Mülls entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro. Nach Rücksprache mit der Anwaltskanzlei Beck & Zeitner, Coburg, hätte der Sachverständige Hinweise geben müssen, falls tiefgreifendere Untersuchungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären. Schadensersatz könnte die Gemeinde aber nur fordern, wenn durch den fehlenden Hinweis ein Schaden entstanden wäre. Da die Gemeinde die Baumaßnahme wohl trotzdem vorgenommen hätte, wären die Mehrkosten aber allemal entstanden. Es fiel dem Gremium schwer, dies so hinzunehmen. Mit der Arbeit der Sachverständigen zeigte man sich nicht zufrieden. • Bürgermeister Jürgen Gäbelein informierte darüber, dass die Bauarbeiten im Freibad pünktlich gestartet sind. • Für den Schulweghelferübergang in Mannsgereuth sei eine Lösung gefunden worden. Eine Schulung für die neuen Schulweghelfer werde zeitnah stattfinden. • Der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die Glasfaserarbeiten in allen Ortsteilen sei genehmigt. • Der Platz für die Glascontainer in Unterlangenstadt werde befestigt.

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