Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Obermain
Icon Pfeil nach unten
Main, Rodach, Steinach
Icon Pfeil nach unten

Regionalwerk: Gemeinderat Marktgraitz stimmt Gründung zu

Main, Rodach, Steinach

Regionalwerk: Gemeinderat Marktgraitz stimmt Gründung zu

    • |
    • |
    Auch in Marktgraitz könnten Windradparks oder Photovoltaikanlagen entstehen.
    Auch in Marktgraitz könnten Windradparks oder Photovoltaikanlagen entstehen. Foto: Roland Dietz

    Ma

    rktgraitz

    Energiewende und Klimaschutz waren die Hauptthemen der jüngsten Gemeinderatssitzung in Marktgraitz. Es wurde nun ein Grundsatzbeschluss zur Gründung eines „Regionalwerk Obermain“ gefasst.

    Schon in vorhergehenden Sitzungen war die Teilnahme von Marktgraitz bei diesem Projekt mit den anderen zehn Landkreis-Kommunen und dem Landkreis Lichtenfels selbst beschlossen worden. Dies wurde nun im Grundsatzbeschluss noch einmal bekräftigt.

    Die Energieversorgung ist gesetzlich eine Aufgabe der Kommunen. Der Landkreis Lichtenfels, der keine direkte Zuständigkeit im Bereich der Energieversorgung hat, ist dennoch bereit, sich mit einem Anteil von 25 Prozent zu beteiligen. Es eröffne sich die große Chance, den anvisierten Ausbau der erneuerbaren Energien durch Photovoltaikanlagen auf Dächern und Freiflächen sowie Windkraftanlagen und die damit verbundene Wärmeversorgung (möglichst durch Wärmenetze) in Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.

    Aufgaben des Regionalwerks

    Die Energie beziehungsweise Wärme soll dann vor Ort erzeugt, vermarktet und auch verbraucht werden. Auch die heimischen Unternehmen werden daran profitieren. Die Aufgabe des Regionalwerkes ist zunächst die Suche und Identifizierung von Projekten und ihre Entwicklung. Dazu gehören Flächensicherung, Beauftragung von Kartierungen, Beantragung der Netzeinspeisung und vieles mehr.

    Nach Abschluss der Projektentwicklung wird für große Projekte jeweils eine eigene Gesellschaft gegründet. Interessierte Kommunen können dann Anteile daran erwerben, wenn sie möchten. Auch Unternehmen oder Bürgerenergiegenossenschaften sollen diese Möglichkeit erhalten. Anschließend soll das Gesamtprojekt verwirklicht werden.

    Weitere Tätigkeitsfelder

    Hierfür fallen weitere Kosten an, von denen die Teilhaber an der Projektgesellschaft etwa 20 Prozent Eigenkapital aufbringen müssen. Der verbleibende Rest wird durch Banken beziehungsweise Kredite fremdfinanziert. Das Projekt wird vor seiner Realisierung auf Wirtschaftlichkeit (Rentabilität) geprüft. Nur, wenn es wirtschaftlich ist, wird es auch tatsächlich umgesetzt.

    Mögliche zukünftige interkommunale Tätigkeitsfelder des Regionalwerkes, wie Klärschlammverwertung, EDV, zentrale Vergabestelle könnten die Kommunen entlasten. Hier muss festgelegt werden, welche Kommune bei welchen Geschäftsfeldern mitarbeiten will. Die sich im Moment ergebenden Kosten für den Landkreis und seine Kommunen werden mit 300.000 Euro pro Jahr für die nächsten fünf Jahre berechnet. Für Marktgraitz bedeutet dies 2.749 Euro jährlich.

    Der Markt beteiligt sich grundsätzlich an der Gründung des Regionalwerkes Obermain durch die elf Städte, Märkte und Gemeinden sowie den Landkreis Lichtenfels. Die nötige Abstimmung endete ohne Gegenstimmen.

    Thema Flächensicherung

    Eher der Information diente der Tagesordnungspunkt zum Thema Flächensicherung. Bereits vor längerer Zeit hat der regionale Planungsverband Oberfranken West Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ und den Fall der 10H-Regel sowie den Beschluss der EU-Notfallverordnung wurde der Bau von Windparks erleichtert.

    Durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie an Land müssen verbindliche Flächenziele für Windkraft in allen Bundesländern erreicht werden. In Bayern sind das 1,8 Prozent der Fläche. Jede Planungsregion muss diese Flächenziele erfüllen. Dafür sollen die bestehenden Vorbehaltsgebiete genutzt und zusätzliche Flächen ausgewiesen werden. Es werden also in Zukunft weitere Windvorrangflächen hinzukommen, die für die Flächensicherung interessant sein werden.

    Kein Bebauungsplan mehr

    Die Realisierung von Solarparks längs von Autobahnen und Schienen ist nicht mehr von der Zustimmung eines Stadt oder Gemeinderates abhängig. Zur Errichtung von Windparks in bereits ausgewiesenen Windvorrangflächen ist trotzdem eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Allerdings ist für Projekte auf solchen Flächen kein Bebauungsplan der Kommune nötig. Natur- und Artenschutzrecht sind aber weiterhin einzuhalten. Wenn ein Projektier sich mit den Flächeneigentümer geeinigt hat, hat die Kommune keine Kontrolle über die Entstehung, Ausgestaltung und finanzielle Beteiligung auf den angesprochenen Flächen.

    Der Gemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Regionalwerk geeignete Flächen auf dem kommunalen Hoheitsgebiet zu sichern, um konkrete Projekte selbst oder im Regionalwerk Obermain umsetzen zu können. Interessante Flächen mit besonderer Privilegierung wären ausgewiesene Windvorranggebiete.

    Aus dem Gemeinderat • Bei der anstehenden Landrats, Bezirkstag und Landtagswahlen am 8. Oktober wird Bürgermeister Jochen Partheymüller als Wahlvorsteher fungieren. Stellvertretender Wahlvorsteher ist Zweiter Bürgermeister Richard Geßlein. Bei der Briefwahl ist Georg Bülling Wahlvorsteher und Jörg Partheymüller sein Stellvertreter. • Am Samstag, 17. Juni, findet auf dem Marktplatz ab 18 Uhr das Graatzer Sommerfest statt. Ab 10 Uhr beginnt der Aufbau, bei dem Helfer willkommen sind.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden