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MARKTZEULN: Vortrag mit brisantem Thema beim Seniorenkreis Marktzeuln

MARKTZEULN

Vortrag mit brisantem Thema beim Seniorenkreis Marktzeuln

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    Betreuungsrichter Johannes Gründel referiert über die wichtigen Themen „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“.
    Betreuungsrichter Johannes Gründel referiert über die wichtigen Themen „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Foto: Heinz Fischer

    Zum Seniorennachmittag im Jugendheim der Pfarrgemeinde Marktzeuln begrüßte Edeltraud Holhut vom Seniorenkreis zahlreiche Gäste, nicht nur aus Marktzeuln. Das Thema weckte offensichtlich viel Interesse: Johannes Gründel, Betreuungsrichter beim Amtsgericht Lichtenfels, referierte über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, ein brisantes Thema.

    Nicht nur Alter, sondern auch Unfall oder Krankheit – etwa Demenz – könne zur Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht führen, wenn man situativ nicht mehr zu bestimmten Entscheidungen fähig ist. Man müsse sich frühzeitig darum kümmern, bevor es zu spät sei, mahnte der Referent. Hilfe bei der Erstellung biete zum Beispiel die Broschüre „Unfall, Krankheit, Alter“ vom Verlag C.H. Beck, hier seien auch Mustervollmachten vorhanden. Als Bevollmächtigten sollte man eine oder mehrere Personen seines vollsten Vertrauens einsetzen. Sollte es bei der Übertragung von Vollmachten um größere Werte oder Immobilien gehen, sei es notwendig, einen Notar hinzuzuziehen.

    In der Patientenverfügung wird laut Gründel festgelegt, was im Falle eines Falles gemacht werden soll – oder eben auch nicht. Als Beispiel nannte der Redner die Möglichkeit, künstliche Ernährung fortzuführen oder zu beenden, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Nahrung aufzunehmen. Dies seien sehr brisante Entscheidungen, die letztlich der Bevollmächtigte treffen müsse. „Er muss sich fragen: Was würde der Patient wollen?“, so Gründel.

    Starker Tobak für die Zuhörer, was sich in den betroffenen Gesichtern widerspiegelte. So kamen auch am Ende des Vortrages viele Fragen aus dem Publikum, die Gründel kompetent und sachlich beantwortete. Jochen Mantel aus dem Zuhörerkreis brachte es auf den Punkt: „Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind ethische und moralische Hilfen für die Angehörigen und daher von größter Wichtigkeit.“

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