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LICHTENFELS/ BURGKUNSTADT: Ab Montag keine kostenlosen Covid-19-Tests mehr

LICHTENFELS/ BURGKUNSTADT

Ab Montag keine kostenlosen Covid-19-Tests mehr

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    Ab dem 11. Oktober sind Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Doch es gibt Ausnahmen.Symbolfoto: Kira Hofmann/dpa
    Ab dem 11. Oktober sind Corona-Schnelltests nicht mehr kostenlos. Doch es gibt Ausnahmen.Symbolfoto: Kira Hofmann/dpa Foto: Kira Hofmann (dpa-Zentralbild)

    Wie das Landratsamt Lichtenfels mitteilt, finden im Testzentrum in Burgkunstadt, Bahnhofstraße 28, ab Montag, 11. Oktober, nur noch ausschließlich kostenfreie Tests für unten genannte Personengruppen statt. Kostenpflichtige Tests dürfen in den lokalen Testzentren nicht angeboten werden und finden dort auch nicht statt.

    Wer kostenlos mit einem PoC-Antigen-Schnelltest getestet wird

    • Minderjährige bis zwölf Jahre (bis 31. Dezember Minderjährige bis 18 Jahre); asymptomatische Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den vergangenen drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben; sowie bis zum 31. Dezember 2021 gilt dies auch für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    • Asymptomatische Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen Covid-19 geimpft werden können oder in den vergangenen drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht geimpft werden konnten. Es sind ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der getesteten Person und ein ärztliches Zeugnis im Original darüber, dass die getestete Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann erforderlich, bei Schwangeren genügt der Mutterpass.

    • Bis zum 31. Dezember zum Zeitpunkt der Testung asymptomatische Schwangere.

    • Bis zum 31. Dezember zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de genannten Impfstoffen erfolgt ist.

    • Asymptomatische Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben.

    • Asymptomatische Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund nachgewiesener Infektion mit dem Coronavirus SARS-VoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

    • Asymptomatische enge Kontaktperson (Anordnung der Testung durch das Gesundheitsamt).

    • Asymptomatischer Besucher einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung.

    • Asymptomatische beschäftigte Person einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung.

    All diese Personengruppen müssen sich mit einem gültigen Lichtbildausweis sowie einem Nachweis, dass sie jener Zielgruppe angehören, ausweisen können.

    Ebenfalls kostenlos getestet werden leicht symptomatische Kinder mit leichten Erkältungssymptomen, die eine Kindertagesbetreuung besuchen wollen. Insoweit können leicht symptomatische Kinder jeden Alters, die nur mit dem Nachweis eines negativen Tests die Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen dürfen, im Testzentrum im Rahmen der Verfügbarkeiten einen kostenlosen PoC-Antigentest erhalten. Ob Symptome einer Covid-19-Erkrankung vorliegen, entscheidet der behandelnde Arzt. Eltern von „Schnupfenkindern“ sollten daher vorher Kontakt mit dem Kinderarzt aufnehmen. Das Testzentrum Burgkunstadt behält sich vor, angemeldete Kinder mit nicht nur leichten Symptomen von der Testung vor Ort auszuschließen und an den Kinderarzt zu verweisen.

    Wer kostenlos mit einem PCR-Test getestet wird

    • Asymptomatische enge Kontaktperson (Anordnung der Testung durch das Gesundheitsamt).

    • Asymptomatische Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten haben

    • PCR-Bestätigungstest nach positivem Antigen-Schnelltest

    • Asymptomatische beschäftigte Person einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung

    Freie Impfstunden und Sonder-Impftermine

    Das Impfzentrum in der Gabelsbergerstraße 22 in Lichtenfels ist von Dienstag, 12. Oktober, bis Samstag, 16. Oktober, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr geöffnet und bietet Freie Impfstunden (Impfung ohne Termin) an. Sonntags und montags ist das Impfzentrum geschlossen.

    Weitere Informationen gibt es unter der Impfzentrum-Hotline, Tel. (09571) 189060; der Testzentrum-Hotline, Tel. (09571) 189070; der Hotline für allgemeine Fragen zu Corona-Beschränkungen, Tel. (09571) 189090. (red)

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