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LICHTENFELS: Aktuell 1415 Covid-19-Infizierte im Landkreis Lichtenfels

LICHTENFELS

Aktuell 1415 Covid-19-Infizierte im Landkreis Lichtenfels

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    Eine Intensiv-Pflegerin versorgt einen schwer an Corona erkrankten Patienten. Sechs an Covid-19  erkrankte Patienten werden zurzeit in den Regiomed-Kliniken auf der Intensivstation betreut, weitere zehn müssen intensiv beatmet werden.
    Eine Intensiv-Pflegerin versorgt einen schwer an Corona erkrankten Patienten. Sechs an Covid-19 erkrankte Patienten werden zurzeit in den Regiomed-Kliniken auf der Intensivstation betreut, weitere zehn müssen intensiv beatmet werden. Foto: Boris Roessler/DPA

    In der zurückliegenden Woche ging die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus im Landkreis Lichtenfels leicht zurück, damit einhergehend auch die Sieben-Tage-Inzidenz. Wie das Landratsamt am Freitag mitteilt, lag sie am Donnerstag laut RKI bei 1052,1. Am Freitag, 29. April, 9.30 Uhr, waren im Landkreis 1415 Personen mit dem Corona-Virus infiziert. Seit Beginn der Pandemie gab es insgesamt 25.521 mit dem Coronavirus Infizierte im Landkreis. Als genesen gelten 23.961 Personen. An oder mit Covid-19 verstorben sind 145 Menschen.

    Covid-19-Neuinfektionen in den einzelnen Städten und Gemeinden

    Im Einzelnen weisen die elf Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis in den vergangenen sieben Tagen (22. bis 28. April) folgende Zahl an Covid-19-Neuinfektionen auf:

    Altenkunstadt: 61; Bad Staffelstein: 91; Burgkunstadt: 83; Ebensfeld: 73; Hochstadt: 25; Lichtenfels: 175; Marktgraitz: 20; Marktzeuln: 27; Michelau: 68; Redwitz: 35; Weismain: 45.

    Bei den Impfquoten erreicht der Landkreis Lichtenfels in dieser Woche weiterhin einen Spitzenplatz: Bis zum 21. April wurden im Landkreis 161.061 Impfungen vorgenommen, so das Landratsamt weiter. Rein statistisch haben inzwischen laut Landratsamt 79,93 Prozent der Landkreisbevölkerung eine Erstimpfung, 85,24 Prozent eine Zweitimpfung und 73,90 Prozent sind geboostert. 2,32 Prozent wurden zum vierten Mal geimpft. Zum Vergleich: Deutschlandweit liegt die Quote bei vollständig Geimpften bei 76,1 Prozent, bei den Auffrischungsimpfungen bei 59,3 Prozent.

    Das Impfzentrum des Landkreises in Lichtenfels, in der Gabelsbergerstraße 22, bietet am Samstag, 30. April, sowie in der kommenden Woche von Dienstag bis Samstag, 3. bis 7. Mai, in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr Freie Impfstunden für alle Impfungen und für alle Bürgerinnen und Bürger ab fünf Jahren an. Bei allen Impfterminen sind auch Booster-Impfungen für Jugendliche ab zwölf Jahren möglich. Am Freitag, 6. Mai wird eine Abendimpfstunde bis 19 Uhr angeboten.

    Termine für Impfungen können allgemein über die Hotline Tel. (09571) 189060 oder online über das Bayerische Impfportal unter impfzentren.bayern vereinbart beziehungsweise gebucht werden. Die Bürgerinnen und Bürger können aber auch einfach zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorbeikommen ohne Termin.

    Kinder, die sich impfen lassen, erhalten Gutscheine für Bäder

    Kinder (von fünf bis elf Jahren), die sich im Impfzentrum Lichtenfels impfen lassen, erhalten wahlweise einen Gutschein entweder für das Merania-Hallenbad in Lichtenfels, das AquaRiese Freizeitbad in Bad Staffelstein oder einen für den Waldklettergarten in Kloster Banz. Zudem werden auch Bundles angeboten: Bundle I enthält drei Gutscheine für das Freibad Kunomare in Burgkunstadt, das Bundle II beinhaltet je einen Gutschein für das Lehrschwimmbad in Marktgraitz, für das Freibad in Redwitz und für das Hallenbad in Michelau.

    Seit 4. April Wegfall 3G-Nachweis im Landratsamt

    Bei Terminen im Landratsamt ist kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Das Landratsamt ist derzeit aber weiterhin nur für jene Bürgerinnen und Bürger geöffnet, die vorher einen Termin vereinbart haben. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Mindestens muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. FFP-2-Masken werden empfohlen.

    In der Zulassungsstelle gibt es ebenfalls nur Termine nach Vereinbarung. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Mindestens muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. FFP-2-Masken werden empfohlen. (red)

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