Durch die gelockerten Corona-Regelungen werden die Rufe nach Lockerung der Besuchsregelungen in den regionalen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen immer lauter. Die Verantwortlichen für die Einrichtungen des Regiomed-Verbundes können den nachvollziehbaren Wunsch nach Besuchen von Angehörigen verstehen, bitten aber auch um Verständnis dafür, dass gerade in Kliniken und Seniorenheimen eine besonders schützenswerte Personengruppe betroffen ist.
Ein negativer Schnell- oder PCR-Test ist Pflicht
Grundsätzlich haben sich die Kliniken auf ein eingeschränktes Besuchsangebot geeinigt. Besucher sind allerdings nur in den dafür vorgesehenen Zeiten für jeweils eine Stunde sowie unter Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses (Schnelltest 24 Stunden gültig, PCR-Test 48 Stunden) und der Verwendung einer FFP2-Maske zugelassen.
Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gleichzeitig erlaubt. Daher wird um Abstimmung des Besuchs gebeten. Für die Coronabereiche sowie die intensivmedizinischen Abteilungen gilt allerdings weiterhin ein Besuchsverbot. Ausnahmeregelungen sind direkt mit dem zuständigen Arzt oder der zuständigen Ärztin abzuklären.
Für die einzelnen Krankenhäuser gelten folgende Reglungen:
• Klinikum Coburg: Besuchszeit täglich von 14.30 bis 18.30 Uhr.
• Klinikum Lichtenfels: Besuchszeit täglich von 14.30 bis 18.30 Uhr.
• Klinik Neustadt bei Coburg: Besuchszeit täglich von 14.30 bis 17 Uhr.
• Klinikum Hildburghausen: Besuchszeit täglich von 14.30 bis 18.30 Uhr.
• Klinikum Sonneberg und Neuhaus: Aktuell besteht ein Besuchsverbot; voraussichtlich ab 19. April wird eine Besuchszeit täglich von 14.30 bis 18.30 Uhr angeboten werden können.
Für Senioreneinrichtungen und Wohnheime gilt: Aufgrund der hohen Bedeutung von Besuchen in diesen Bereichen wird auf eine Einschränkung verzichtet und den Bewohnern ein bestmöglicher Kontakt mit den Angehörigen ermöglicht. Die Besucher und Besucherinnen müssen dennoch einen negativen Test sowie das Tragen einer FFP2-Maske vorweisen. ES wird um eine Kontaktaufnahme mit der Einrichtung zur besseren Planbarkeit gebeten.
Eine Ausnahme gibt's für werdende Väter
Ausgenommen von den eingeschränkten Besuchsregelungen in den Kliniken sind ausdrücklich werdende Väter beziehungsweise eine Begleitperson während der Geburt. Diese dürfen mit Schutzausrüstung und FFP2-Maske der Gebärenden beistehen.
Ebenfalls ausgenommen von den Regelungen ist selbstverständlich die Begleitung Sterbender. Auch können in begründeten Fällen jederzeit Patientenbesuche durch den Oberarzt oder die Oberärztin der Station genehmigt werden. Bei Fragen sollte man sich an die Station oder die Einrichtung wenden, die man besuchen möchten.
Weitere Informationen und die aktuellsten Besuchsregelungen gibt's unter: www.regiomed-kliniken.de. (red)