Der Kampf um die Bamberger Sandstraße läuft auf Hochtouren: Steh-Bier-Verbot? Sondergenehmigung? Interessenskonflikte? Doch auch im restlichen Bayern und einzelnen Städten und Gemeinden sind Alkoholverbote ein Diskussionsthema.
Steigende Infektionszahlen und Partys stehen im Zusammenhang, betonte unter anderem Staatsministerin Melanie Huml im Bayerischen Rundfunk vom 29. Juli. Die Vorsicht leide durch den Konsum von Bier, Wein oder Hochprozentigem: „Alkohol hat enthemmende Wirkung, die Vernunft lässt nach, die Abstände fallen weg.“ Deshalb seien Alkoholverbote im öffentlichen Raum „der richtige Weg“. Ist das auch im Landkreis Lichtenfels ein Diskussionsthema?
Alkoholkonsum auf öffentlichen Flächen kann verboten werden
Laut Pressestelle des Landratsamts räumt der Artikel 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) den Gemeinden die Möglichkeit ein, durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen – außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen – den Verzehr alkoholischer Getränke zu verbieten, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass dort auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen werden. Die Gemeinden werden hier als kommunale Sicherheitsbehörden gemäß Artikel 6 LStVG tätig.
Angesichts der Corona-Pandemie sind auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach dem Infektionsschutzrecht zu berücksichtigen. Heidi Bauer aus der Pressestelle des Landratsamts Lichtenfels dazu: „Aus Sicht des Infektionsschutzes sind alle Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie zu begrüßen. Allerdings müssen für einen Verordnungserlass auf Grundlage des Artikel 30 LStVG die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, was der Beurteilung der jeweiligen Gemeinden obliegt.“
Lichtenfels hat keine reine Kneipenstraße
Die Stadt Lichtenfels hat ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum seit 2002 in ihrer Satzung festgelegt. Sebastian Müller, Pressesprecher der Stadt Lichtenfels, sieht keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen: „Wir haben keine solchen Magnete, wo es meist nur um Alkohol geht, wie zum Beispiel in der Sandstraße in Bamberg oder rund um das ,Schlenkerla‘. Da werden die Leute von dieser Attraktion angezogen.“ Die meisten Gastronomiebetriebe in Lichtenfels hätten einen Garten mit entsprechender Ausschankfläche und Hygienemaßnahmen; die öffentlichen Plätze seien für den übermäßigen Alkoholkonsum wenig Thema.
Es komme immer auf die Verhältnismäßigkeit an: „Wenn zwei Radler nach Lichtenfels kommen und mit einem Bier Brotzeit auf dem Marktplatz machen, dann sagt keiner was“, so Müller. Es gehe eher um gezielte Treffen in Kombination mit Alkoholkonsum, bei denen es laut werden könnte. Das hätten Polizei und Ordnungsamt gut im Griff.
„Wenn zwei Radler nach Lichtenfels kommen und mit einem Bier Brotzeit auf dem Marktplatz machen, dann sagt keiner was.“
Sebastian Müller, Pressesprecher der Stadt Lichtenfels
Der Pressesprecher glaubt auch nicht, dass dass durch ein solches Verbot weniger Leute an die Seen fahren. „Sie werden trotzdem fahren und baden. Ich sehe da keinen Zusammenhang.“
In Bad Staffelstein sieht es ähnlich aus: Aufgrund der bestehenden Sicherheitsverordnung hat die Adam-Riese-Stadt ein geeignetes Instrument, um bei Bedarf reagieren zu können. Jedoch sei es bisher zu keinen Vorfällen dieser Art gekommen, berichtet Wolfgang Hörath, Geschäftsleiter der Stadt.
Leiter der Polizeiinspektion Lichtenfels: kein Handlungsbedarf
Auch der Leiter der Polizeiinspektion Lichtenfels, Erich Günther, sieht auf Grund der derzeitigen Einsatzzahlen seines Teams keinen Handlungsbedarf für ein entsprechendes Verbot. Er verweist zum einen auf die geltende Satzung der Stadt Lichtenfels, nach der die Polizei in Einzelfällen verfährt. Zum anderen sieht er hier keine der Bamberger Sandstraße vergleichbaren „Hotspots“.
Wenn die Polizei Lichtenfels zu einem Trinkgelage oder Ähnlichem im öffentlichen Raum gerufen würde, würde sie natürlich entsprechend reagieren. Bislang verzeichnet er aber nur Einzelfälle, die vermutlich der Hitze geschuldet seien: Menschenansammlungen oder Ruhestörungen etwa.
Keine größeren Menschenansammlungen
Michael Wagner, Leiter des Ordnungsamtes Burgkunstadt, befürwortet ein solches Verbot dann, „wenn es Verhaltensauffälligkeiten im ländlichen Raum bei uns gibt.“ Größere Versammlungsorte im Raum Burgkunstadt kann er nicht benennen. „Sollten sich aber Probleme ergeben, würden wir sicherlich von dieser Handlungsmöglichkeit Gebrauch machen. Das ist ja auch im öffentlichen Interesse. Es geht um die Eindämmung dieser Pandemie, und wir tragen eine Verantwortung.“
Der Weismainer Bürgermeister Weismain Michael Zapf kennt im Stadtgebiet ebenfalls keine öffentlichen Treffpunkte, für die ein etwaiges Alkoholverbot verhängt werden könnte. „Viele treffen sich in den Wirtschaften oder Vereinsheimen, die natürlich alle über eine Schankgenehmigung (innen wie auch außen) verfügen und somit nicht von diesem Verbot betroffen wären. Die Jugend trifft sich mit Masse privat.
„Man sieht schon den ein oder anderen mal mit einer Bierflasche herumstehen, aber das hält sich in Grenzen.“
Dirk Rosenbauer, Michelauer Bürgermeister
Mir fällt als öffentlicher Platz nur der Wasserspielplatz ein, bei dem es aber in Verbindung mit Alkohol noch zu keinen mir bekannten Vorfällen kam.“ Grundsätzlich würde er jedoch gerne in einer Bürgermeisterdienstbesprechung mit seinen Kollegen erörtern, ob es einen landkreisgemeinsamen Weg geben oder in den Kommunen individuell geregelt werden sollte.
Auch Dirk Rosenbauer, Bürgermeister der Gemeinde Michelau, beobachtet bisher keine größeren Probleme mit dem Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen. Am Rudufersee existiert ja auch ein Gastronomiebetrieb mit entsprechenden Rechten. „Man sieht schon den ein oder anderen mal mit einer Bierflasche herumstehen, aber das hält sich in Grenzen.“ Für ein Alkoholverbot sieht er derzeit keinen Handlungsbedarf.