Als Störenfried war ein Mann schon länger bekannt. Ein für die Trauernden unangenehmer Auftritt bei einer Bestattung im südöstlichen Landkreis brachte ihm eine Verurteilung ein. Am Montag sollte es deswegen zu einer zweiten Runde am Landgericht Coburg kommen. Doch der Beschuldigte zog es vor, der von ihm selbst gewollten Berufungsverhandlung fernzubleiben.
Das Amtsgericht Lichtenfels hatte sich im Oktober vergangenen Jahres mit dem Fall beschäftigt. Dort hatte eine Witwe ausgesagt, dass der Angeklagte plötzlich bei der Bestattung ihres Mannes aufgetaucht sei. Mit Fragen wie „Wer is'n das?“ oder „Was tut denn der da?“ sei er sofort zum Ärgernis für die Trauergemeinde geworden.
Der Aufforderung, den Friedhof zu verlassen, sei er zuerst nicht nachgekommen. Vielmehr habe der offenbar verwirrte Beschuldigte die Trauernden angeschrien, dass er sich doch auf einem öffentlichen Friedhof befinde. Schließlich habe der Mann die Witwe beschimpft, weil die nicht schwarz gekleidet war. Dann habe er auch noch zu fotografieren begonnen. Ein würdevoller Abschied von ihrem Mann so nicht möglich gewesen.
Keine Entschuldigung
Am Amtsgericht war sich der ungebetene Gast der Trauerfeier keiner Schuld bewusst. Für eine Entschuldigung bei der Witwe sah er keinen Grund, obwohl gerade dieses Einlenken sein damaliger Verteidiger geraten hatte. Nachdem weitere Zeugen das rücksichtslose Verhalten bestätigt hatten, wurde der Mann wegen Störung einer Bestattungsfeier zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt. Doch das hatte er nicht akzeptiert und das Urteil angefochten.
Die Kammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Karolin Lindner wartete jedoch vergeblich auf den Mann. Von ihm selbst oder einem von ihm beauftragten Rechtsanwalt habe sie bis zum Verhandlungstag kein Wort gehört, stellte die Richterin fest. Nur indirekte Kunde habe sie über den Beschuldigten erhalten.
Seine Hausärztin habe ihr mitgeteilt, dass er bei ihr erschienen sei mit der Forderung, sie möge ihm bescheinigen, dass er derzeit verhandlungsunfähig sei. Wegen Kopfschmerzen könne er nicht zum Berufungsverfahren kommen. Ärztin und Richterin waren sich indes einig, dass dies kein hinreichender Grund sei der noch dazu von ihm selbst angestrengten Verhandlung fernzubleiben.
Die Ärztin, so Lindner, habe ihr ferner mitgeteilt, dass der einschlägig vorbestrafte und in Wunkendorf wegen seiner Eskapaden berüchtigte Beschuldigte immer wieder auch die Arztpraxis „terrorisiert“, wenn er dort nicht bekomme, was er gerade wolle.
Berufung verwerfen
Angesichts der aktuellen Lage beantragte Staatsanwältin Melanie Edler, die Berufung zu verwerfen. Dem kam die mit Richterin Lindner und zwei Schöffen besetzte Kammer nach kurzer Beratung nach.