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LICHTENFELS: Arbeitgeber kann Impfung nicht verlangen

LICHTENFELS

Arbeitgeber kann Impfung nicht verlangen

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    „Da es keine Impfpflicht gibt, kann ein Arbeitgeber keine Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die nicht geimpft sind“, erläuterte DGB-Regionalvorsitzender Mathias Eckardt bei der jüngsten Zusammenkunft des DGB-Kreisvorstands. Im Rahmen des Treffens gab es Informationen zu einer Impfpflicht, Testen sowie Lohnentschädigung und Lohnfortzahlung.

    Die Gewerkschaften, betonte Mathias Eckardt, unterstützen die laufenden Impfkampagnen, insbesondere da wirksame Impfungen ein tragendes Mittel zur Pandemiebekämpfung sowie zur Rückkehr zu einem normalen Lebensrhythmus auch in unserer Region seien.

    Keine Einschränkungen gegen ungeimpfte Beschäftigte

    Eine gesetzliche Impfpflicht gebe es nicht, ergänzte DGB-Kreisvorsitzender Heinz Gärtner. Ein Arbeitgeber könne eine Impfung auch nicht verlangen. Daraus folge, dass ein Betrieb keine Einschränkungen gegen Beschäftige ergreifen könne, die nicht geimpft seien und es auch nicht vorhaben. Ebenso sei es nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung in Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern einzugreifen.

    Neu sei, sprach Organisationssekretär Bastian Sauer an, dass eine Auskunftspflicht bezüglich eines Impf- oder Genesenenstatus für Beschäftigte in Branchen wie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosen-, Asylbewerbern- und Flüchtlingsunterkünften eingeführt worden sei. Diese Auskunft könne aber nur während der Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verlangt werden. Ansonsten schulden Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine Angaben. Angesichts der Tatsachen, dass die meisten Beschäftigten in diesen Bereichen eh schon geimpft seien und in den sozialen Berufen ein stetig wachsender Fachkräftemangel sei, werde dies ohnehin schon längst pragmatisch gehandhabt.

    Arbeitgeber sollen kostenlose Test zur Verfügung stellen

    Sinnvoll sei es, stimmten die Anwesenden überein, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten kostenlos Tests zur Verfügung stellen. Es sollte aber beachtet werden, darauf wies Mathias Eckardt hin, dass ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht ausschließe. Nach den geltenden Regelungen des Arbeitsschutzes sei eine Testung kein Bestandteil der verpflichtenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber zu ergreifen haben. Technische seien vorrangig vor organisatorischen und diese stehen vor personenbezogenen Maßnahmen. Testen ersetze nicht den Arbeitsschutz im Unternehmen, wurde klar herausgestellt.

    Beschäftigte, merkte Heinz Gärtner an, die an Covid-19 erkranken und arbeitsunfähig sind, seien wie andere Kollegen zu behandeln. Sie erhalten eine Entgeltfortzahlung und anschließend gegebenenfalls Krankengeld. Dies stehe nicht im Zusammenhang mit einer nicht wahrgenommenen Impfung.

    Kritisch wurde in der Diskussion gesehen, dass Ungeimpfte, die bei Infektionsverdacht in Quarantäne gehen müssen, keine Entschädigung mehr erhalten sollen. Die Arbeitgeber gingen bisher in Vorleistung und beantragten von staatlicher Seite eine Erstattung. Wenn eine Impfpflicht gewollt sei, sollte dies gesetzlich geregelt werden und nicht auf Beschäftigte und Unternehmen mit daraus resultierenden Konflikten verlagert werden. Folge sei, dass Unternehmen die Entgelterstattung nach Gutdünken unterschiedlich praktizieren und bei Betroffenen ein Vertrauensverlust entstehe.

    Impfentscheidung eine persönliche Angelegenheit

    Der DGB-Kreisvorstand hält auch nichts von Impfprämien und sonstigen Vergünstigungen, um Beschäftigte zum impfen zu bewegen. Eine Impfentscheidung sei eine persönliche Angelegenheit. Jeder habe nun die Möglichkeit sich freiwillig impfen zu lassen.

    Unternehmen sollten mit fundierter Aufklärung sowie Freistellung zum Impfgang im Rahmen eines Gesundheitsmanagements dazu beitragen, dass Beschäftigte sich zum Schutz vor dem Virus bewegen lassen. (red)

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