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LICHTENFELS: Sturz vom Dach bleibt ohne juristisches Nachspiel

LICHTENFELS

Sturz vom Dach bleibt ohne juristisches Nachspiel

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    Sicherheitsmaßnahmen bei Dacharbeiten nicht nur missachtet, sondern fast vollständig ignoriert. Ein tragischer Unfall, der glücklicherweise nicht tödlich endete, ereignete sich Ende 2011 auf einem ehemaligen Gutshof im nordöstlichen Landkreis.

    Ein polnischer Arbeiter war damals aus einer Höhe von sechseinhalb Meter auf einen Hallenboden gestürzt. Der Mann schwebte damals einen längeren Zeitraum in Lebensgefahr, konnte dann jedoch gerettet werden.

    Ohne Auflagen eingestellt

    Die damaligen Schlampereien werden für die damals ausführenden Firmen wohl niemals ein juristisches Nachspiel wegen fahrlässiger Körperverletzung haben.

    Denn: Der Lichtenfelser Strafrichter Christian Lehmann stellte das Verfahren am Mittwoch gegen einen der mutmaßlich Verantwortlichen, einen 48-Jährigen Mann aus dem Landkreis Würzburg, vorläufig und ohne Auflagen ein. Erst gar nicht im Gerichtssaal erschienen war der zweite, 41-jährige Mitangeklagte, er hatte es bevorzugt, wegen des Prozesses lieber in seinem Heimatland Polen zu bleiben. Das Verfahren gegen ihn wurde ebenfalls vorerst eingestellt. Aufgenommen werden könnte es nur, falls dieser einmal wieder die deutsche Grenze passieren und sich dabei erwischen lassen sollte.

    Hintergrund: Der Besitzer des einstigen Anwesens im nordöstlichen Landkreis Lichtenfels hatte damals einem Unternehmen aus der Schweiz die Nutzung seines Gebäudes für eine Photovoltaikanlage überlassen.

    Diese wiederum beauftragte mit den Dacharbeiten den jetzt mitangeklagten Unternehmer aus dem Raum Würzburg. Diesem wurde jedoch einige Zeit später die Gewerbeausübung untersagt, deshalb übergab er den Auftrag an den 41-Jährigen nicht aufgetauchten Mitangeklagten.

    Angeblich selbstständig

    Zum Unfallzeitpunkt hätten sich laut Anklage auf der Baustelle rund 14 polnische Mitarbeiter sowie der später Verunglückte aufgehalten, der angeblich den Status eines Selbstständigen hatte. Nach einer Besichtigung der Baustelle durch das Gewerbeaufsichtsamt eine Woche zuvor hatte die Behörde die Dacharbeiten aufgrund von weitgehend fehlenden Sicherungsmaßnahmen wie auch Fanggittern verboten.

    Nichts desto trotz: Der Verunglückte musste auf Anordnung des Baustellenbetreibers am Unfalltag auf das Dach klettern, um Arbeiten durchführen. Dieser stürzte wenig später durch eine Glasplatte in die Halle.

    Er musste mit einem Hubschrauber in eine Fachklinik gebracht und mehr als eine Woche künstlich beatmet werden. In den nachfolgenden Wochen konnte der Verunglückte das Klinikum wieder verlassen.

    1,5 Promille

    Im Gerichtssaal schob der Angeklagte seinem ehemaligen Unternehmerkollegen die Schuld zu. Er gab an, dass er zum damaligen Zeitpunkt bereits keine Verantwortung mehr für die Baustelle hatte. Nach einem Rechtsgespräch stellte der Richter das Verfahren ein.

    Der Anwalt des nicht erschienen Mitangeklagten verriet, dass der Verunglückte damals wohl mit 1,5 Promille im Blut auf dem Dach unterwegs war.

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