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LICHTENFELS: 13-Jährige sexuell belästigt

LICHTENFELS

13-Jährige sexuell belästigt

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    „Mir ist damals die Hand ausgerutscht“, bedauerte am Mittwoch vor dem Lichtenfelser Amtsgericht ein 24-Jähriger aus dem Landkreis eine Straftat, die er im Juni vergangenen Jahres am Lichtenfelser Schützenplatz begangen hatte.

    Der Arbeiter hatte damals kurz nach 17 Uhr einem 13-jährigen Mädchen gegen deren Willen und trotz verbaler Gegenwehr an den Busen gelangt. Die Ausrede des Angeklagten ließ am Ende der Verhandlung Richter Christoph Lehmann nicht gelten. Er verurteilte den 24-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr, 200 Euro muss er an eine gemeinnützige Einrichtung wegen dem sexuellen Missbrauch von Kindern bezahlen.

    Nicht glaubwürdig

    Der Arbeiter hatte dem Mädchen, welches er von ihren Nachhausewegen von der Schule bereits länger kannte, zugerufen, dass er noch Single sei und etwas Spaß mit ihr haben wolle. Nachdem er diese nach ihrem Alter befragte und wusste, das sie erst 13 Jahre alt war, habe er der Schülerin an die Oberweite gegriffen. Das Mädchen war darauf hin geflüchtet, hatte sich dem Hausmeister der Stadthalle anvertraut, es wurde die Polizei gerufen und der Angeklagte konnte sofort gestellt werden.

    Der Version des Angeklagten wollte der Richter keinen Glauben schenken, ebenso wie seiner Aussage, dass er sich in einer Stresssituation befunden habe.

    „Ich bin überzeugt, dass er wusste, was er tat.“

    Die Schülerin musste nicht zum Prozess erscheinen. Der Richter verlass deshalb deren polizeiliche Aussagen. Die 13-Jährige ließ damals wissen, dass sie auf dem Weg zur Skateranlage war, als sie bemerkte, dass der Angeklagte sie verfolgte. Als sie an der Stadthalle stehen blieb, habe dieser sie gefragt, ob sie Spaß haben wolle. Obwohl sie es verneinte, habe dieser dennoch zugriffen.

    „Es steht fest, er hat sie an die Brust gefasst“, sagte Staatsanwältin Susanne Heppel und forderte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und 200 Euro Geldbuße.

    Freispruch gefordert

    „Er war nicht in der Lage, abzuschätzen, wie alt das Mädchen ist“, meinte hingegen Verteidigerin Susanne Gremmelmaier. Auch habe der 24-jährige minderintelligente Mann nicht begreifen können, was er mit seinem Handeln anrichten und was auf ihn zukommen würde. Die Anwältin forderte einen Freispruch für ihren Mandanten.

    „Ich bin überzeugt, dass er wusste, was er tat“, sagte hingegen der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe mit seiner Vorgehensweise den Eindruck erweckt, dass er die Übergriffe im Vorfeld geplant habe. „Das ist überhaupt nicht hin nehmbar“, kritisierte er.

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