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LICHTENFELS: Tagesmütter werden finanziell besser gestellt

LICHTENFELS

Tagesmütter werden finanziell besser gestellt

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    Betreuung ist wichtig: Miriam Förtsch ist eine von einem knappen Dutzend Tagesmüttern im Landkreis, deren verantwortungsvolle Tätigkeit ab April höher entlohnt wird.
    Betreuung ist wichtig: Miriam Förtsch ist eine von einem knappen Dutzend Tagesmüttern im Landkreis, deren verantwortungsvolle Tätigkeit ab April höher entlohnt wird. Foto: Gerda Völk

    Miriam Förtsch aus Schney ist Tagesmutter mit Leib und Seele. „Ich beschäftige mich gerne mit Kindern“, sagt die vierfache Mutter. Die 37-Jährige betreut als Selbstständige im Michelauer Mehrgenerationenhaus drei Kinder unter zwei Jahren. Je nachdem, wie viele Stunden die Eltern gebucht haben. Eine Tätigkeit, die sich gut mit den Bedürfnissen ihrer eigenen Familie unter einen Hut bringen lässt, sagt Miriam Förtsch. Ihr jüngstes Kind ist vier Jahre alt. Im Landkreis Lichtenfels betreut ein knappes Dutzend Tagesmütter rund 20 Kinder auf selbstständiger Basis. Im Regelfall geschieht dies in der eigenen Wohnung. Ab nächsten Monat dürfen sich die Tagesmütter über mehr Geld für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit freuen. Damit folgte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises einer Empfehlung des bayerischen Landkreistags.

    In der Tagespflege galt für unter Dreijährige bisher ein Gewichtungsfaktor von 1,3, der künftig auf 2,0 erhöht wird. Der Wert entspricht damit dem, der bisher auch für die Betreuung von unter Dreijährigen in einer Kindertageseinrichtung alt. Wie wirkt sich diese Änderung für eine Tagesmutter aus? Bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von täglich fünf bis sechs Stunden würde eine Tagesmutter künftig 458 Euro satt der bisherigen 370 Euro erhalten. Bei einer täglichen Betreuung von acht Stunden würde das einem Betrag von 686 Euro (bisher 554 Euro) entsprechen. Auf die Eltern wirkt sich laut Jugendamtsleiter Achim Liesaus die finanzielle Besserstellung der Tagesmütter nicht aus. Sie zahlen für die Betreuung ihres Nachwuchses auch nach dem 1. April den gleichen Betrag wie bisher. Für den Landkreis ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 13 500 Euro. Anders als ihre Kolleginnen in den Kindertageseinrichtungen sind Tagesmütter nicht fest angestellt, sondern gelten als Selbstständige. Wird eine Tagesmutter krank oder nimmt sie sich einige Tage oder Wochen Urlaub, stünde ihr nach Ansicht des Bayerischen Landkreistages kein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung zu. Allerdings wird aus Gründen der „Verwaltungsvereinfachung“ auf eine Rückforderung des Pflegegelds bis zu einem Zeitraum von vier Wochen (20 Arbeitstage) verzichtet.

    Verlässliche Ersatzbetreuung

    Für dieses Jahr gilt noch die alte sechswöchige Regelung. Zudem ist eine verlässliche Ersatzbetreuung vorgesehen, die mehr Rücksicht auf die Bindungsbelange des Kindes nehmen soll.

    Wenn im Bedarfsfall eine Vertretung durch eine andere Tagesmutter nicht möglich ist, übernehmen dies zwei beim BRK-Kreisverband angestellte Kräfte. Diese kommen bereits im Vorfeld des „Ernstfalls“ im Rahmen einer so genannten Vernetzungsarbeit in Kontakt mit den Kindern, damit es zu keinem abrupten Wechsel der Bezugspersonen kommt. Die Ersatzbetreuung soll laut BRK-Kreisgeschäftsführer Thomas Petrak dann im Mehrgenerationenhaus in Michelau stattfinden, weil hier geeignete Räume vorhanden sind (weiterer Bericht folgt).

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