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ICHTENFELS: Besser frühzeitig handeln

ICHTENFELS

Besser frühzeitig handeln

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    Beantworteten die Fragen zum Thema Pflege: (v. li.) der Leiter des Pflegeheims Elisabeth, Stefan Lauer, Pflegefachkraft Gabriele Hetz und Richter Johannes Gründel.
    Beantworteten die Fragen zum Thema Pflege: (v. li.) der Leiter des Pflegeheims Elisabeth, Stefan Lauer, Pflegefachkraft Gabriele Hetz und Richter Johannes Gründel. Foto: GERDA VÖLK

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    In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist die Pflege ein wichtiges, und wie Maria Hollering-Hamers es ausdrückt, auch ein brisantes Thema. Ein Thema, das bereits beim diesjährigen Internationalen Frauentag im Mittelpunkt stand und beim Frauengipfel am Freitagabend in der Gaststätte „Wallachei“ erneut diskutiert wurde.

    Nach wie vor sind es vor allen die Frauen, die ihre Angehörigen oft unter enormen Belastungen pflegen. Für viele Frauen bedeutet dies die Aufgabe oder die Reduzierung ihrer Berufstätigkeit und damit auch weniger Rente im Alter.

    Mit Fachleuten diskutiert

    Frauen sind es auch hauptsächlich, die der Einladung des Aktionsbündnisses der „Lichtenfelser Frauengruppen“ gefolgt sind. Gemeinsam mit Fachleuten diskutieren sie das Thema Pflege aus unterschiedlichen Blickpunkten.

    Aus dem Pflegebereich kommt Gabriele Hetz, die seit 1994 beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Bayern beschäftigt ist. Gabriele Hetz gehört zum Team des Pflegestützpunkt Coburg, bei dem sich die Einwohner aus der Stadt und dem Landkreis Coburg kostenlos und unabhängig rund um das Thema Pflege beraten lassen können. Allerdings ist Coburg der einzige Pflegestützpunkt in ganz Oberfranken. Ursprünglich waren bis zu 60 in ganz Bayern geplant gewesen.

    Frühzeitig regeln

    Johannes Gründel ist Richter am Amtsgericht in Lichtenfels. Beim Frauengipfel beleuchtete er die rechtliche Seite des Themas. „Mit einem Schlaganfall ändert sich das Leben über Nacht“, gibt Gründel zu bedenken. Dann stellt sich die Frage, wer für den Betroffenen handele, wenn dieser es nicht mehr selbst kann.

    Den Rat, den Richter Gründel an diesem Abend mehrmals gibt: Rechtzeitig für sich selbst regeln, wer im Ernstfall handeln kann, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. „Eine Vollmacht muss man machen, solange man gesund ist“, so Gründel.

    Alles was im Vorfeld geregelt wurde, erleichtere im Ernstfall die Situation. Und eine Vollmacht sollte man nur den Menschen geben, denen man auch vertrauen kann. Im Regelfall werden dies die nächsten Angehörigen sein. Ein fremder Betreuer komme erst dann in Frage, wenn niemand anderer da ist.

    Bei 70 000 Einwohnern im Landkreis Lichtenfels sei das Lichtenfelser Amtsgericht für 800 bis 900 altersbetroffene Betreuungen zuständig.

    Im vergangenen Jahr feierte das Pflegeheim Elisabeth sein 25-jähriges Bestehen. Eigentümer und Heimleiter Stefan Lauer ist viel an der familiären Atmosphäre seines Hauses gelegen. „Wir bleiben so klein, da kann man so die Leute besser versorgen kann“.

    Die Fragen aus den Reihen der Besucher sind vielfältig. Es geht um rechtliche Dinge, um den Bereich der Vorsorge und um alltägliche Situationen. Doch wer hilft, wenn der Betroffene keine Pflegestufe besitzt, beispielsweise bei einem Beinbruch? Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Pflegebedürftigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorliegen, klärt Pflegefachkraft Gabriele Hetz auf. „Ohne Pflegestufe kein Geld.“

    Richter Johannes Gründel vergleicht die Pflegeversicherung mit einer Teilkaskoversicherung. „Den Teil, den ich selber zahlen kann, wenn ich Geld habe, muss ich selber zahlen“, sagt er. Die Übernahme des Eigenanteils dürfte gerade Frauen schwer fallen, da sie selten über 600 Euro Rente verfügen.

    In der Diskussion wird auch deutlich, dass nicht jeder Angehörige das Pflegegutachten des MDK nachvollziehen kann. Das Pflegegutachten beurteile nur das, was der Patient nicht mehr kann. Beispielsweise seine Füße nicht mehr waschen, erläutert Gabriele Hetz. Vor jeder Begutachtung sollten Angehörige ein Pflegetagebuch führen, lautete ihr Rat.

    Eventuell auf Probe wohnen

    Und wenn letztlich trotz guter, aufopfernder Pflege kein Weg mehr am Heim vorbei führt? „Dann schauen Sie sich die Heime gut an“, rät Stefan Lauer. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit auf Probe zu wohnen, oder des probeweisen Mittagessens. Zudem sei der Blick eines Bewohners ein anderer, als der eines Angehörigen.

    Komme für einen Angehörigen nie ein Doppelzimmer infrage, wäre ein Bewohner, der das Zimmer kaum noch selbstständig verlassen kann, vielleicht froh über etwas Ansprache.

    „Mit einem Schlaganfall ändert sich das Leben über Nacht.“

    Johannes Gründel Referent

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