„Wollen Mieter in ihrer Wohnung eine Zwischendecke oder -wände einziehen, eine zusätzliche Dusche im Bad planen oder Parkett verlegen, müssen sie die Zustimmung des Vermieters einholen“, informierte der Vorsitzende des Mietervereins, Siegfried Weber. Nur solche Mieterumbauten und Investitionen seien ohne Weiteres erlaubt, die vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt seien, keine erheblichen Eingriffe in die Bausubstanz des Gebäudes mit sich bringen und beim Auszug leicht beseitigt werden können.
LICHTENFELS