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LICHTENFELS: „Eine Floßfahrt, die ist lustig...“

LICHTENFELS

„Eine Floßfahrt, die ist lustig...“

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    Touristenattraktion: Floßfahrten auf dem Main, wie hier auf dem Frankenfloß der Familie Göhl, sind weit über die Grenzen von Stadt und Landkreis Lichtenfels bekannt.
    Touristenattraktion: Floßfahrten auf dem Main, wie hier auf dem Frankenfloß der Familie Göhl, sind weit über die Grenzen von Stadt und Landkreis Lichtenfels bekannt. Foto: Privat

    „Eine Floßfahrt, die ist lustig, eine Floßfahrt, die ist schön“: So heißt es im Volksmund und so können es seit rund 30 Jahren in den Monaten Mai bis September viele Touristen und andere Gäste auf dem Main zwischen dem Wehr bei Oberwallenstadt und Lichtenfels erleben. Die Floßfahrten der hiesigen Betreiber Göhl und Kreier sind eine touristische Attraktion, die Lichtenfels beleben und weit über die Grenzen unseres Landkreises hinaus bekannt und beliebt sind.

    Wo viel Licht, da gibt es auch Schatten: So lautet eine andere Volksweisheit. Die Floßfahrten haben zwar viele Freunde und Anhänger, aber auch Kritiker. Manchen sind sie wegen ihrer Begleiterscheinungen ein Dorn im Auge. Unsere Zeitung hat über Beschwerden wegen allzu lautstarker Floßfahrten erst kürzlich berichtet. Probleme gab es auch in den vergangenen Jahren immer wieder mit Lärmbelästigungen oder mit dem Verhalten alkoholgeschwängerter Fahrgäste.

    Wegen solch' „einschlägiger Erfahrungen in den vergangenen Jahren“ so das Landratsamt, das die Floßfahrt-Genehmigungen auf dem Main erteilt, seien für die neue Genehmigungsperiode 2014 bis 2018 verschärfte Auflagen gemacht worden. Dies wiederum hat nun einen Konflikt mit einem der beiden Betreiber ausgelöst, der seit über 30 Jahren ansässigen Mainflößerei Göhl. Der Zwist schwelt seit längerem. Sein Ausgang ist noch völlig offen.

    Auflagen für Floßfahrten verschärft

    Die verschärften Auflagen der Kreisverwaltungsbehörde für die Floßfahrten sollen einem geregelten und für Mensch wie Umwelt verträglichen Betrieb dienen, erläutert Pressesprecher Andreas Grosch auf Nachfrage unserer Zeitung. Zu den verschärften Auflagen gehört zum Beispiel, dass „erkennbar Betrunkenen“ die Mitfahrt auf dem Floß verwehrt werden muss.

    Weiterhin ist es künftig verboten, bei einer Floßfahrt spirituosenhaltige Getränke wie Schnaps und Likör zu konsumieren. Auf die Lautstärke einer Floßfahrt zielt eine weitere neue Auflage: Das Musizieren, Singen und Abspielen von Musik unter dem Einsatz von Verstärkern ist künftig verboten: „Musizieren und Singen darf zu keiner Belästigung der Allgemeinheit führen“, so der Pressesprecher. Weiterhin wird eine Höchstzahl möglicher Fahrten auf dem Main vorgeschrieben. Das Landratsamt genehmigt zudem – wie in den vergangenen Jahren auch – höchstens fünf Fahrten pro Woche und höchstens zwei am Tag. Wer gegen die neuen Auflagen verstößt, muss mit Bußgeld rechnen. Im schlimmsten Falle drohe der Entzug der Genehmigung zur Floßfahrt, so Grosch.

    Floßunternehmerin Bianca Göhl ist mit einigen Inhalten der neuen Genehmigungsvorlage überhaupt nicht einverstanden und hat Klage gegen das Landratsamt erhoben. Obendrein sieht sie sich zu Unrecht von Anliegern und Nachbarn angegriffen. Sie meint auch, dass die Verdienste ihres Unternehmens für Stadt und Landkreis Lichtenfels mit dem schwelenden Konflikt in den Schmutz gezogen werden.

    Etliches investiert

    Ihr Mann habe die Flussfahrten auf dem Main vor rund 30 Jahren nach Lichtenfels gebracht, als noch niemand an eine solche Attraktion dachte. Inzwischen seien die Floßfahrten ein Pfeiler im Tourismus-Geschäft der Stadt. Abgesehen davon, dass das Unternehmen regelmäßig Steuern für das Floßfahrtgeschäft entrichte, locke das Frankenfloß alljährlich tausende Gäste in die Stadt und den Umkreis.

    Das Unternehmen Göhl hat in die Infrastruktur seines neuen Standorts am Main in Schney etliches investiert. Nun droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren gegen den Landkreis. Gegen welche Inhalte der Genehmigung sie klage, wollte uns Göhl nicht verraten. Es sei schließlich ein schwebendes Verfahren. Es gehe ihr aber nicht um die Auflagen zum Thema Alkohol und zu laute Beschallungsmusik. „Solche Musik brauchen wir nicht“, sagte Göhl dem OT weiter.

    Die Unternehmerin sieht sich zu Unrecht angegriffen. Aus den Reihen der Nachbarn werde sie systematisch attackiert und in der Öffentlichkeit madig gemacht, auch mit Fotos und Videos von Floßfahrten. „Da werden Leute gegen uns mobilisiert“, sagt Göhl. Wenn nötig, könne sie jederzeit viele Befürworter ihrer Floßfahrten mobilisieren.

    Göhl setzt nun auf die Entscheidung des Gerichts. Bis dahin fühlt sie sich auch nicht an die neuen Auflagen gebunden. Ihre Floße lasse sie weiter fahren wie bisher, wie sie unserer Zeitung auf Nachfrage sagte.

    Das Landratsamt beurteilt die Situation deutlich anders. Da Göhl die Flöße trotz fehlender, weil „von ihr selbst beklagter und damit noch nicht wirksam gewordener Genehmigung“ weiterfahren habe lassen und zudem etliche Beschwerden von Anliegern gegen den Ablauf der Fahrten gekommen seien, habe die Behörde der Familie Göhl bis auf weiteres die Floßfahrten untersagt, wie Pressesprecher Andreas Grosch dem OT auf Nachfrage mitteilte.

    Landrat Christian Meißner hat die Angelegenheit offenbar zur Chefsache gemacht. Er wisse, welche enorme Bedeutung die Floßfahrten für den heimischen Tourismus haben. „Es ist ein ganz sensibles Thema“, sagt er. Er sei auf eine gütliche Einigung aus.

    „Gespräch gesucht“

    Nachdem er sich vor einiger Zeit dem geballten Unmut von rund 20 Personen in seinem Amtszimmer gegenüber gesehen habe, die sich über ruhestörende Floßfahrten des Unternehmens Göhl beschwert hätten, habe er mehrfach das Gespräch mit dem Unternehmen Frankenfloß gesucht, jedoch bisher ohne Erfolg.

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