„Nach einem Unfall ist Besonnenheit besonders wichtig, insbesondere um spätere rechtliche Nachteile zu vermeiden“, informierte der Lichtenfelser Kreisverband des Auto-Club-Europa (ACE). Der ACE gab Ratschläge zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall.
Zunächst, betonte Vorsitzender Horst Hollfelder, sollte das Warnblinklicht eingeschaltet, eine Warnweste angelegt und ein Warndreieck aufgestellt werden. Liege nur ein kleiner Blechschaden vor, sollten die am Unfall beteiligten Autos am Straßenrand abgestellt werden. Bei einem Unfall auf einer Autobahn sollten die Fahrzeuginsassen den Wagen unverzüglich, aber mir großer Umsicht verlassen und sich hinter einer Leitplanke in Sicherheit bringen.
Wer Erste Hilfe verweigere, mache sich gegebenenfalls strafbar. Wer Erste Hilfe leiste, habe grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Wichtig sei es, einen Notruf abzusetzen.
Jeder Verkehrsunfall, führte der ACE aus, löse gesetzliche Verpflichtungen aus. Der Unfallort dürfe nicht verlassen werden, bis eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt oder bis anderen Beteiligten oder Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeuges und der Art der Beteiligung ermöglicht worden ist. Es sollten alle Namen und Daten notiert werden, die bei der Regulierung eines Unfallschadens eine Rolle spielen können. Dazu gehören das amtliche Kennzeichen sowie weitere Identifizierungsmerkmale eines gegnerischen Fahrzeuges, eine genaue Firmierung und Anschrift der gegnerischen Kfz-Versicherung mit Versicherungsnehmer sowie Vericherungsschein-Nummer, der Name und die Anschrift des Fahrers des gegne-rischen Fahrzeugs beziehungsweise des Fahrzeughalters.
Ein Schuldeingeständnis am Unfallort könne laut ACE den Versicherungsschutz kosten. Es sollte sich um Aussagen von Unfallzeugen bemüht, mit einem Handy oder einer Kamera Be-weisfotos von der Unfallsituation gemacht werden. Über eine Schuldfrage werde nicht am Unfallort entschieden. Werden Ansprüche erhoben, müsse die Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadenfall in Kenntnis gesetzt werden.
Einer gegnerischen Versicherung, sagte Hollfelder, sollte eine Schadensregulierung nicht überlassen werden. Ebenso sei bei ähnlichen Angeboten von Kfz-Betrieben, Mietwagenfirmen oder Sachverständigenbüros Vorsicht geboten. Diese vertreten in der Regel ihre eigenen Interessen, die sich keineswegs mit eigenen decken müssen.