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LICHTENFELS: Altes Frittenöl die Beute

LICHTENFELS

Altes Frittenöl die Beute

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    Ein bisschen aberwitzig schien das Geschäftsmodell zu sein, mit dem sich zwei Männer aus Ilmenau und Schleusingen ein Auskommen zu sichern suchten: Altöl. Aber nicht von der Sorte, wie man es an Tankstellen findet, sondern von der Art, wie es als Frittier- und Bratenfett an Imbissbuden zur Entsorgung gelagert wird. Das wurde gestohlen, um einen Verkaufserlös zu erzielen. So geschehen zwischen Mai 2013 auch im Landkreis Lichtenfels, weshalb am Mittwoch eine Verhandlung am Amtsgericht anberaumt wurde.

    80 bis 100 Liter Speiseöl eines Imbisses aus einer blauen Abfalltonne nahe des Lichtenfelser Fachmarktzentrums und eine weniger genau bestimmbare Anzahl von Litern von einem Altenkunstadter Restaurant gerieten vorwiegend ins Blickfeld von Richter Christoph Lehmann und Staatsanwältin Michaela Heublein.

    Ungewöhnliche Beute

    Für Lehmann war das Vergreifen an Bratenfett ein durchaus neuer Tatbestand, und so ersuchte er die Hintergründe und Zusammenhänge zu erfahren. Offensichtlich war es vorwiegend der 37-jährige Ilmenauer, der mit „Altöl“ handelte und Strecken auf der Suche danach abfuhr. So kam er mit einigen Gastronomen überein, deren Bratenfett für 15 bis 30 Cent pro Liter mitzunehmen und für gängige 45 Cent gewinnbringend zu verkaufen. Hintergrund: Speiseöl kann von Interesse für die Kosmetikindustrie oder bei der Gewinnung von Biodiesel sein. Ein zweiter Angeklagter, der gelegentlich als Beifahrer und Miteinsammler fungierte, und der glaubwürdig versicherte, nicht gewusst zu haben, dass sein Chef auch Altöl von Imbissbuden mitnahm, mit denen keine Handelseinigkeit bestand, war schnell aus dem Schneider. Auch sein Chef gab an, dem studierten Biologen und Aushilfsmitfahrer aus Schleusingen nicht anvertraut zu haben, dass nicht jede Tonne rechtmäßig mitgenommen wurde. Darum wurde das Verfahren gegen den Beifahrer baldigst eingestellt. Sein 37-jähriger Chef aber hatte noch Fragen zu beantworten. Zum Beispiel die nach der Einträglichkeit des Geschäftsmodells. Von einer solchen kann aber angesichts des Diebstahlswerts, des Arbeitsaufwandes und der zu diesem Zweck verfahrenen Kilometer keine Rede sein, weshalb ein gewerbsmäßiger Diebstahl als Tatvorwurf letztlich ausschied.

    Beruflich umgesattlet

    Die Einsicht, dass das Geschäft nicht sonderlich einträglich ist, hat der Hauptangeklagte schon gewonnen und ist dabei, beruflich umzusatteln. Wegen nachweislichem Diebstahl von Speiseöl in drei Fällen entlang der Tour Lichtenfels, Altenkunstadt und Kronach, wurde er zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

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