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COBURG: Haftstrafen für Diebesbande

COBURG

Haftstrafen für Diebesbande

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    Geständig und reumütig zeigten sich am Ende die drei Georgier, die zwischen Januar und April 2014 in der Region Einbrüche verübt haben. Am Mittwoch sind sie am Landgericht Coburg zu Haftstrafen an der unteren Grenze des Strafrahmens verurteilt worden.

    Schon zu Beginn des dreitätigen Verfahrens hatten die Männer im Alter von 24, 26 und 27 Jahren eingeräumt, nachts als Einbrecher unterwegs gewesen zu sein. In Tankstellen, Lotterieannahmestellen und in einem Getränkemarkt hatten sie es vor allem auf Zigaretten abgesehen. Nach ihren Angaben schickten sie einen Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Diebesguts in ihre Heimat, um ihre Not leidenden Familien zu unterstützen.

    In der Region waren sie in eine Tankstelle in Neustadt bei Coburg, in ein Schreibwaren- und Lotteriegeschäft, in Weismain und in einen Getränkemarkt in Burgkunstadt „eingestiegen“. Bei den Einbrüchen im Landkreis Lichtenfels hatten sie Waren im Wert von rund 12 000 Euro erbeutet und einen Schaden in Höhe von etwa 1500 Euro verursacht. „Ein so wunderschönes Land wie Georgien verlässt man normalerweise nicht, wenn man dort aufgewachsen ist“, begann Verteidiger Sewarion Kirkitadse seinen Schlussvortrag. Der Anwalt, dessen Vater Georgier ist, verwies auf die große wirtschaftliche Not in dem Land am Kaukasus.

    Die Verhältnisse seien katastrophal, selbst Universitätsprofessoren müssten betteln gehen. Allerdings sei Armut keine Rechtfertigung für die Einbrüche, jedoch das Motiv für das Handeln der drei Männer. Zudem hätten es die Angeklagten vermieden, in Wohnhäuser einzubrechen und so die Gefährdung von Personen in Kauf zu nehmen. Ähnlich argumentierte Verteidiger Jörg Sodann, der wie Kirkitadse für ein Strafmaß „nicht über drei Jahre und sechs Monate“ plädierte. Nach den Worten von Anwalt Freiherr Constantin von Stockmar von Wangenheim hat das Verfahren einen doch deutlich geringeren Entwendungs- und Sachschaden als in der Anklage ergeben. Auch dies spreche für eine eher milde Strafe.

    Die Angeklagten beteuerten, dass es ihnen bewusst sei, sich strafbar gemacht zu haben. Einer der jungen Männer hätte sich eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe gewünscht. Doch der Vorsitzende Richter Gerhard Amend hatte schon zu Beginn des Prozesses deutlich gemacht, dass dafür die Taten der drei Männer zu schwer wiegen.

    So folgte die Kammer im Wesentlichen dem von Staatsanwältin Susanne Heppel beantragten Strafrahmen. Die kürzeste Haftstrafe beläuft sich auf zwei Jahre und zehn Monate, während die beiden anderen Männer dreieinhalb Jahre sowie drei Jahre und neun Monate verbüßen sollen. Richter Amend betonte: „Ohne Geständnisse und die wirtschaftliche Notsituation der Angeklagten wäre die Strafe höher ausgefallen.“

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